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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 23. April 2010

Residenzpflicht


http://thevoiceforum.org/node/1579


ERINNERUNG: Petition gegen Residenzpflicht



E-Petition gegen Residenzpflicht
Seit dem 15. März steht eine E-Petition an den Bundestag gegen die Residenzpflicht zur Mitzeichnung im Netz. Innerhalb von sechs Wochen, also bis zum 27. April 2010, kann sich jede und jeder, die/der sich bei epetitionen.bundestag.de registriert, die Petition mitzeichnen
und unterstützen. Wenn in den ersten drei Wochen mindestens
50.000Unterzeichner/innen zusammenkommen, wird über sie im
Petitionsausschussöffentlich verhandelt. Eventuell unterstützen
Abgeordnete des Bundestags die Petition, die dann dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt wird.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249
fluechtlingsinfos-thr@yahoogroups.de

Auch Hartz IV Betroffene haben Residenzpflicht - also...


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