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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 15. April 2010

Sie könnte sich ja durchaus eine andere Art Staat vorstellen - die Frau Merkel. Genauso sind auch ihre Berater...



...und darum ein Bericht über einen davon:


http://www.jankorte.de/2010/04/merkels-rechte-hand/



Erich Vad ist Angela Merkels wichtigster Militärberater. Ein Text für das neurechte Blatt “Sezession” weist ihn als überzeugten Vertreter der sogenannten Neuen Rechten aus. Die “Neue Rechte” ist eine rechtsextreme informelle Strömung mit verschiedenen Wurzeln, Flügeln und Facetten, die als „Grauzone” zwischen Neofaschismus und Konservatismus agieren und einen völkischen Nationalismus erneuern will.
Jan Korte kommentiert die rechten Umtriebe von CDU-Mann Vad folgendermaßen:
“Anscheinend reagiert Frau Merkel auf die Kritik von Konservativen aus der Union damit, dass sie neurechte Positionen im Kanzleramt stärkt.
Wenn ein Herr Vad meint, in rechtskonservativen Blättern wie der Sezession veröffentlichen zu müssen oder bei reaktionären Burschenschaften auftritt, dann ist das seine Sache und auch nicht weiter überraschend. Rechtskonservative mit guten Kontakten zur extremen Rechten hat es in der Union immer gegeben.
Wenn allerdings Frau Merkel gerade einen solchen Mitarbeiter explizit stärkt und zum General befördert, dann sollte man sich seine Positionen einmal genauer ansehen. Und hier finden sich offensichtlich genau die Versatzstücke neurechter Ideologie, die diese Spielart des Konservatismus zu einem Brückenkopf zur extremen Rechten machen können: Reeducation, Rituale der Vergangenheitsbewältigung, 68er Mythos, Mulitikultibashing - das sind genau die Stichworte und Feindbilder der “Neuen Rechten”. Carl Schmitt als Gegenmittel zur “verweichlichten Politik der Nach-68er”, auch dass passt zur sogenannten Neuen Rechten. Für Demokraten sollte allerdings klar sein: Eine auf Carl Schmitt, dem “Kronjuristen der Nazis”, basierende Sicherheitspolitik darf es in Deutschland nie mehr geben.”
Über Merkels rechten General und die Kritik der Opposition berichtet heute außerdem die taz:
“Merkels Genaral unter Beschuss” (taz vom 13.04.2010)

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