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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 28. April 2010

Verblendung...

Verblendung...


...dass Frau Justizministerin Mueller-Piepenkötter in NRW immer noch im Amt ist, kann nicht anders als mit allgemeiner, parteiinterner und eigener Verblendung erklärt werden. Skandale und Mangelwirtschaft im Strafvollzug pflastern ihre politische Karriere. Diese Skandale reichen von Gemauschel wegen der Auto-Mafia, über Folter mit Todesfolge bei Häftlingen, bis zu Ausbrüchen aus dem Knast wegen zu wenig Aufsichtspersonal - und nun also wieder etwas Heftiges:

Gebärende inhaftierte Frauen müssen ihr Kind gefesselt zur Welt bringen, und das Neugeborene wird nach der Geburt sofort weggenommen. Die einzelnen Schicksale interressieren offenbar nicht.

Über diese Vorgänge informiert folgender Bericht:


http://www.cop2cop.de/2010/04/28/skandaloser-umgang-mit-schwangeren-in-der-haft/


Skandalöser Umgang mit Schwangeren in der Haft

28. April 2010 | Themenbereich: Die Grünen, Nordrhein Westfalen, Parteien | Drucken
Anlässlich der Presseberichte, wonach schwangere Gefangene in nordrhein-westfälischen Gefängnissen menschenunwürdig behandelt und während der Entbindung gefesselt werden, äußert sich Barbara Steffens MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin: “Dass Hochschwangere unter dermaßen entwürdigenden Umständen ihr Kind kriegen müssen, ist politisch skandalös und traumatisiert diese Frauen schwer. Diese Vorgänge sind Ministerin Müller-Piepenkötter schon seit Mitte März 2010 bekannt. Selbst die daraufhin gegründete Arbeitsgruppe hat sich bis jetzt nicht mit den Vorwürfen der Fesselung schwangerer Frauen befasst, sondern will über das Thema unverantwortlicher Weise erst nach der Wahl reden. Die Pannenministerin setzt hiermit ihre verheerende Serie fort. Diese Zustände müssen aber sofort abgestellt werden.

Die Trennung von Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt ist unmenschlich und verstößt gegen die Rechte eines Neugeborenen. Dieses Vorgehen widerspricht fundamental dem Kindeswohl und stellt für dessen Zukunft eine schwere Hypothek dar.

Bereits im Dezember 2008 hat Monika Düker MdL in einer Kleinen Anfrage (’Werden Frauen, Mütter und Kindern vom nordrhein-westfälischen Strafvollzug vernachlässigt?’, Drucksache 14/8047 - siehe Anlage) die Ministerin auf Missstände von Frauen, Müttern und Kindern im Strafvollzug aufmerksam gemacht. Die Antwort dazu waren mehr als dürftig, Erhebungen über die Situation von Kindern, die ohne kontinuierlichen Kontakt zu ihren inhaftierten Müttern aufwachsen, wurden von dem Ministerium nicht erstellt.”

Über die anderen Vorgänge kann im Internet nachgelesen werden. Der Name Roswitha Müller-Piepenkötter bringt dort Ergebnisse.


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