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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 13. Juni 2010

Zum Wohle und nicht dagegen...




«Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen»

von Karl Müller

Am 3. März dieses Jahres hat die deutsche Kanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede zur Vorstellung des «Allensbacher Jahrbuchs der Demoskopie» deutlich gemacht, wo sie steht, wenn es um die Frage der Demokratie in Deutschland geht. Sie wandte sich, einen ehemaligen Bundespräsidenten zitierend, dagegen, «in das Volk hineinzuhorchen», sprach davon, dass bei einer Orientierung der Politik am Volkswillen «die politische Aufgabe der Führung und Konzeption zu kurz kommt», und setzte dann fort: «Aber genau deshalb bin ich auch zutiefst davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir eine repräsentative Demokratie und keine plebiszitäre Demokratie haben und dass uns die repräsentative Demokratie für bestimmte Zeitabschnitte die Möglichkeit gibt, Entscheidungen zu fällen, dann innerhalb dieser Zeitabschnitte auch für diese Entscheidungen zu werben und damit Meinungen zu verändern. Wir können im Rückblick auf die Geschichte der Bundesrepublik sagen, dass all die grossen Entscheidungen keine demoskopische Mehrheit hatten, als sie gefällt wurden. Die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft, die Wiederbewaffnung, die Ostverträge, der Nato-Doppelbeschluss, das Festhalten an der Einheit, die Einführung des Euro und auch die zunehmende Übernahme von Verantwortung durch die Bundeswehr in der Welt – fast alle diese Entscheidungen sind gegen die Mehrheit der Deutschen erfolgt. Erst im nachhinein hat sich in vielen Fällen die Haltung der Deutschen verändert. Ich finde es auch vernünftig, dass sich die Bevölkerung das Ergebnis einer Massnahme erst einmal anschaut und dann ein Urteil darüber bildet. Ich glaube, das ist Ausdruck des Primats der Politik. Und an dem sollte auch festgehalten werden.»
Was hier sehr beschönigend formuliert wurde, ist bis heute noch der «Grundkonsens» grosser Teile der politischen Klasse in Deutschland: Sie will in der Politik die Führung sowie die Entscheidungsgewalt für sich behalten und die Bürgerinnen und Bürger – zumeist im nachhinein – mit Hilfe der Massenmedien «überzeugen». Dabei gibt sie vor, «vernünftiger» als das Volk zu sein, und direkte Demokratie wird mit dem abschätzigen Wort «plebiszitär» abgetan. Bei Wikipedia ist zu lesen: «Der heutige Ausdruck ‹Plebs› hat pejorativen Charakter und steht für ‹viel Volk›, ‹ungebildetes, einfaches Volk›, und ‹plebejisch› bedeutet ‹ungebildet, ungehobelt, pöbelhaft›.»
Nun war es allerdings nicht nur Ludwig Thoma’s «Münchner im Himmel», der 1911, also vor fast genau 100 Jahren, an den göttlichen Ratschlüssen der politischen Klasse zweifeln liess. Auch die Erfahrungen seit 1911 zeugen nicht von allzu grossen Fortschritten.
In den ersten 3 Teilen dieser Artikelserie ging es vornehmlich um den Nachweis, wie schwer sich die deutschen politischen Eliten seit der Französischen Revolution damit tun, sich im Amt nur noch als «Diener des Volkes» (die deutsche Übersetzung von «Minister» lautet «Diener») zu sehen und den Willen des Volkes so zu achten, wie es das deutsche Grundgesetz fordert. 

Mehr lesen:
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2010/nr-23-vom-762010/eigentum-verpflichtet-sein-gebrauch-soll-zugleich-dem-wohle-der-allgemeinheit-dienen/

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