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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 8. Februar 2010

Sie wollen Krieg mit dem Iran wegen Uran, machen Theater um jede potentielle Bombe, aber...

...die eigenen sind nicht sicher:

"Bombspotter" in Belgien

Ausflug ins US-Atomwaffenlager

Belgische Aktivisten halten sich eine Stunde unbemerkt auf einer Luftwaffenbasis auf, drehen darüber ein Video und laden es bei Youtube hoch. Eine Blamage für die Nato. 

VON OTFRIED NASSAUER

Sechs belgischen "Bombspottern" ist es gelungen, unbemerkt ins Allerheiligste der belgischen Luftwaffe vorzudringen: den Luftwaffenstützpunkt Kleine Brogel. Dort lagern noch immer bis zu 20 atomare Bomben des Typs B-61. Im Frieden werden sie von einer Spezialeinheit der US-Luftwaffe (701. MUNSS) kontrolliert, und im Ernstfall sollen sie als Teil der nuklearen Abschreckung der Nato von belgischen Jagdbombern des Typs F-16 eingesetzt werden.

Die Friedensaktivisten filmten ihre Aktion und stellten sie auf auf Youtube ins Internet. Eine Blamage für die belgische Luftwaffe und die Nato, die immer wieder beteuert haben, die Atomwaffenlager in Europa seien absolut sicher. Die gewaltfreien Aktivisten der Organisation Vredesactie überwanden zunächst den äußeren Sicherheitszaun am südlichen Rand des Fliegerhorstes, wanderten dann durch ein kleines Wäldchen nach Norden, bis sie die Landbahn erreicht hatten. In der Erwartung, dort - wie eine Vorgängergruppe im November 2009 - festgenommen zu werden, schlenderten sie eine Weile durch den Schnee, bis sie einen offenen Durchgang durch weitere Sicherheitszäune nördlich der Landebahn entdeckten.

Mehr lesen?

http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/ausflug-ins-us-atomwaffenlager/



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