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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Samstag, 6. Februar 2010

Merkwürdige Berechnungen - Hartz IV

 

Ein Sechsjähriger isst eben weniger als ein Fünfjähriger

Twister (Bettina Winsemann) 02.02.2010

Wie ALG-II-Regelsätze berechnet werden

Die Stellungnahme Rüdiger Bökers zu den ALG II-Regelsätzen für Kinder wird um weitere "Schmankerl" bereichert. So benötigt ein Fünfjähriger laut der Ansicht der für die Regelsätze Verantwortlichen monatlich ca. 73 Euro für Nahrungsmittel, ein Sechsjähriger 66 Euro und ein Siebenjähriger wiederum ca. 83 Euro. 

Um die Berechnung des Regelsatzes für ALG-II-Empfänger wurde von Anfang an ein Geheimnis gemacht. Das ursprünglich auf 345, nunmehr auf 359 Euro festgesetzte soziokulturelle Existenzminimum steht auf statistisch weniger als tönernen Füßen. Vielmehr sind die Füße quasi inexistent, da nicht nachvollziehbar ist, wie genau sich welche Daten ergeben haben. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, hat sich in seiner [extern] Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht mit der Entstehung des Regelsatzes beschäftigt und herausgearbeitet, dass dessen Höhe offenbar weniger errechnet als politisch gewollt ist. Sein Nachtrag auf der Seite des Erwerblosenforums [extern] Tacheles behandelt insbesondere auch die Regelsätze für Kinder.
Ob es hilfreich oder sinnvoll ist, die Bedürfnisse von Kindern schlichtweg durch prozentuale Anteile der Bedürfnisse von Erwachsenen darzustellen, sei einmal dahingestellt. Interessant ist aber die von den Verantwortlichen angewendete Erhebungsmethode. So wurden ca. 900 Haushalte insgesamt zur Berechnung herangezogen. Den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellten Daten zufolge hatten 26 dieser Haushalte ein Kind im Alter von 6 Jahren, 25 Haushalte ein Kind von 13 Jahren. Die Zahl 25 ist deshalb interessant, weil das [extern] Statistische Bundesamt Ergebnisse, die zwischen 25 und 100 Haushalte betreffen, aufgrund relativer Standardfehler von 10 % bis unter 15 % als "statistisch relativ unsicher" einstuft. Bei weniger als 25 Haushalten wird auf Ergebnisse ganz verzichtet, "da aufgrund der geringen Haushaltszahl [...] der Zahlenwert nicht sicher genug ist (relativer Standardfehler von 15 % oder mehr)". 

Weiter lesen?
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32000/1.html

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