Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 12. Januar 2011

Auch unser System tötet...

http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/006671.html


47-jährige Romni aus dem Kosovo stirbt einen Monat nach ihrer Abschiebung

Am 7. Dezember 2010 wurde die 47-jährige Romni Frau T. aus dem Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) über den Flughafen Düsseldorf zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem 14-jährigen Sohn abgeschoben. Der psychisch schwerkranken Frau wurde nach der Ankunft keine Hilfe zuteil. Eine fachärztliche Untersuchung unmittelbar vor der Abschiebung hat es offenbar nicht gegeben.
Am 7. Januar 2010 erhielt der deutsche Anwalt der Familie die Nachricht, dass Frau T. an den Folgen einer Gehirnblutung verstorben ist.
Details des Skandals schildert der Verfahrensbevollmächtigte der Familie, Rechtsanwalt Dieckmann, in einer Presseerklärung . Er wirft der Landesregierung vor, dass es nach dem letzten Beschluss der Innenministerkonferenz am 19. November 2010 zum Bleiberecht für bislang geduldete minderjährige Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz keinen zeitnahen Erlass mit einem Abschiebungsstopp für die potentiell Begünstigten gegeben hat. Da der 14-jährige Sohn die Voraussetzungen der angestrebten bundesgesetzlichen Regelung erfüllen würde, wäre die Abschiebung sonst wohl zu verhindern gewesen. PRO ASYL schließt sich der Forderung des Anwalts an die Landesregierung an, sie möge dafür Sorge tragen, dass der Sohn Abdil und sein Vater so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren dürfen und in die geplante Regelung einbezogen werden.
Abschiebungen von Roma in den Kosovo lehnt PRO ASYL grundsätzlich ab. Sie führen in aller Regel in Diskriminierung und schlimmstes Elend.
Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.  - Pressemitteilung vom 10.01.2011.

Veröffentlicht am

11. Januar 2011

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen