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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 17. Januar 2011

Demo Verbote überprüfen

http://www.cop2cop.de/2011/01/17/demo-verbote-auf-dem-prufstand/


Demo-Verbote auf dem Prüfstand

17. Januar 2011 | Themenbereich: Aktuell | Drucken
“Die Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch Politik und Polizei müssen endlich gerügt werden”, fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke, anlässlich der mündlichen Verhandlung über das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt darüber am Mittwoch, 19. Januar. Jelpke, die selbst zur Klägergruppe gehört, erklärt weiter:
“Mit Falschmeldungen und Panikmache hat die Polizei rund um den G8-Gipfel 2007 weitgehende Demonstrationsverbote begründet. Der Zaun, der rund um das Tagungsgelände in Heiligendamm aufgebaut worden war, symbolisierte weltweit die Ausrufung einer demokratiefreien Zone. Aber auch darüber hinaus wurde in einem Areal von 40 Quadratkilometern jeglicher Protest untersagt.
Das politische Ziel des offiziellen Sicherheitskonzeptes war eindeutig: Der Protest gegen das Treffen der wichtigsten kapitalistischen Staatsvertreter sollte von diesen ferngehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Konzept in einer Eilentscheidung am 6. Juni 2007, einen Tag vor dem geplanten Sternmarsch, für rechtswidrig erklärt. Nur aufgrund einer zusammengeschusterten Gefahreneinschätzung der Polizei wurde das Verbot aufrechterhalten.
Im Prozess wird jetzt zur Sprache kommen, dass die Polizei mehrere Falschbehauptungen aufgestellt und das Verfassungsgericht damit getäuscht hat. So haben sich angebliche ‘Säure-Attacken’ von Demonstranten, über die damals berichtet wurde, als Seifenblasen-Aktionen der Clowns-Armee erwiesen. Wir erwarten, dass das Gericht einer solchen unlauteren Praxis künftig einen Riegel vorschiebt. Der Protest der G8-Gegner war und ist auch in Zukunft notwendig und legitim.”


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