Demo-Verbote auf dem Prüfstand
17. Januar 2011 | Themenbereich: Aktuell | Drucken “Die Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch Politik und Polizei müssen endlich gerügt werden”, fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke, anlässlich der mündlichen Verhandlung über das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt darüber am Mittwoch, 19. Januar. Jelpke, die selbst zur Klägergruppe gehört, erklärt weiter:
“Mit Falschmeldungen und Panikmache hat die Polizei rund um den G8-Gipfel 2007 weitgehende Demonstrationsverbote begründet. Der Zaun, der rund um das Tagungsgelände in Heiligendamm aufgebaut worden war, symbolisierte weltweit die Ausrufung einer demokratiefreien Zone. Aber auch darüber hinaus wurde in einem Areal von 40 Quadratkilometern jeglicher Protest untersagt.
Das politische Ziel des offiziellen Sicherheitskonzeptes war eindeutig: Der Protest gegen das Treffen der wichtigsten kapitalistischen Staatsvertreter sollte von diesen ferngehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Konzept in einer Eilentscheidung am 6. Juni 2007, einen Tag vor dem geplanten Sternmarsch, für rechtswidrig erklärt. Nur aufgrund einer zusammengeschusterten Gefahreneinschätzung der Polizei wurde das Verbot aufrechterhalten.
Im Prozess wird jetzt zur Sprache kommen, dass die Polizei mehrere Falschbehauptungen aufgestellt und das Verfassungsgericht damit getäuscht hat. So haben sich angebliche ‘Säure-Attacken’ von Demonstranten, über die damals berichtet wurde, als Seifenblasen-Aktionen der Clowns-Armee erwiesen. Wir erwarten, dass das Gericht einer solchen unlauteren Praxis künftig einen Riegel vorschiebt. Der Protest der G8-Gegner war und ist auch in Zukunft notwendig und legitim.”
“Mit Falschmeldungen und Panikmache hat die Polizei rund um den G8-Gipfel 2007 weitgehende Demonstrationsverbote begründet. Der Zaun, der rund um das Tagungsgelände in Heiligendamm aufgebaut worden war, symbolisierte weltweit die Ausrufung einer demokratiefreien Zone. Aber auch darüber hinaus wurde in einem Areal von 40 Quadratkilometern jeglicher Protest untersagt.
Das politische Ziel des offiziellen Sicherheitskonzeptes war eindeutig: Der Protest gegen das Treffen der wichtigsten kapitalistischen Staatsvertreter sollte von diesen ferngehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Konzept in einer Eilentscheidung am 6. Juni 2007, einen Tag vor dem geplanten Sternmarsch, für rechtswidrig erklärt. Nur aufgrund einer zusammengeschusterten Gefahreneinschätzung der Polizei wurde das Verbot aufrechterhalten.
Im Prozess wird jetzt zur Sprache kommen, dass die Polizei mehrere Falschbehauptungen aufgestellt und das Verfassungsgericht damit getäuscht hat. So haben sich angebliche ‘Säure-Attacken’ von Demonstranten, über die damals berichtet wurde, als Seifenblasen-Aktionen der Clowns-Armee erwiesen. Wir erwarten, dass das Gericht einer solchen unlauteren Praxis künftig einen Riegel vorschiebt. Der Protest der G8-Gegner war und ist auch in Zukunft notwendig und legitim.”
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