Bundesregierung findet Sanktionen gegen Schwangere "normal"
Bundesregierung: Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere rechtmäßig. Jobcenter können mit Rückendeckung der Bundesregierung schon Ungeborene sanktionieren.
Eine Schwangerschaft stellt demnach kein gewichtigen Grund dar, so die Meinung insbesondere des Bundesarbeitsministeriums, dessen Vorsitz die „kinderliebe“ Ursula von der Leyen (CDU) inne hat. „Der Schutz für Kinder gilt anscheinend nur für diejenigen, die ebenso viel Geld verdienen, wie die Ministerin selbst“ konstatierte Sebastian Bertram der „gegen-hartz.de Redaktion“. Eine unmenschlichere Antwort hätten die Koalitionsfraktionen nicht abgeben können, so Bertram weiter.
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regierung-fuer-sanktionen-bei-schwangeren-29211.php
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