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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 18. Januar 2011

...und die nächste schwangere Frau auf Null herabsanktioniert...

...und das, obwohl die Geburt schon im nächsten Monat ansteht. Irgendwie muss dieses Prekariat mit seinem Nachwuchs doch wegzubekommen sein! Aushungern! Ausmerzen!

Eine Frau, die vermutlich nie schwanger war, die selber keine Kinder hat, ist die Regentin Deutschlands. Kinderfreundlich war dieses Land nie sonderlich, aber es gab einige Lichtblicke, die nun wieder in den Boden politischen Kalküls gerammt werden, basta.



Regelsatz auf Null gekürzt

Jobcenter in Passau streicht Schwangerer ALG II, weil sie Ein-Euro-Job in Großküche nicht antrat. Sanktionen in ähnlichem Fall zurückgewiesen

Von Ralf Wurzbacher
 
Selbst Schwangere bekommen die volle Härte des Hartz-IV-Sanktionsregimes zu spüren. Das Erwerbslosen Forum Deutschland (Elo-Forum) hat am Montag abermals von einem Fall berichtet, bei dem einer Frau sämtliche Sozialbezüge einschließlich der Mietzahlungen gestrichen wurden, obwohl sie in Kürze ein Kind erwartet. Die 21jährige, die voraussichtlich im Februar entbinden wird, habe einen ihr zugeteilten Ein-Euro-Job in einer Großküche nicht angetreten, woraufhin man ihr umgehend eine 100prozentige Leistungskürzung aufgebrummt habe. Ganz ähnlich wurde dieser Tage einer werdenden Mutter in Braunschweig zugesetzt. Nach Protesten von Unterstützern und der Intervention ihres Anwalts wurden deren Zuwendungen inzwischen aber wieder bewilligt.

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.jungewelt.de/2011/01-18/054.php

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