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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 20. Januar 2011

Hetze !

Hetze im Nazistil

Von Arnold Schölzel
 
Wer aus einem Staat kommt, in dem Judenmörder und Nazibonzen es bis zu Bundeskanzler, Staatssekretär, Richter und General bringen konnten, kann beim Kampf gegen Linke an eine lange Tradition anknüpfen. Vor allem an die alten Methoden. Am Mittwoch prangte auf der auflagenstärksten Zeitung Berlins, dem Springerblatt B.Z. – in Großbuchstaben vor einem Porträt der Linksparteivorsitzenden Gesine Lötzsch in Großbuchstaben: »Stasi-Skandal bei Linke-Chefin«. Ihr Büroleiter sei »als hauptamtlicher Mitarbeitet des MfS enttarnt«. Der etwas magere Sachverhalt dazu: Der Leiter des Bundestagsbüros von Gesine Lötzsch, Klaus Singer, leistete zwischen 1978 und 1981 Wehrdienst im DDR-Wachregiment »Feliks Dzierzynski«, das dem MfS unterstand– allerdings ausschließlich mit militärischen Protokollaufgaben und Bewachung von wichtigen DDR-Einrichtungen betraut war. Die B.Z. – im Volksmund als »Schweine-B.Z.« bekannt – macht daraus, Singer sei »hauptamtlicher MfS-Mitarbeiter« gewesen. Halluzinationen dieser Art über Mandatsträger und Mitarbeiter der Linkspartei waren in der Vergangenheit schon öfter aufgetaucht.

Die Luftnummer des rechten Kampfblatts könnte als gängige antikommunistische Blödelei abgetan werden, steigerte sich Autor Gunnar Schupelius gemeinsam mit dem in solchen Fällen unvermeidlichen Hubertus Knabe nicht in wahren Furor. Er macht sich über die Familie Singers her und schreibt: »Der Vater, Rudi Singer, war Vorsitzender des Staatlichen Rundfunkkomitees der DDR. ›Dieses Komitee sorgte im Auftrag der SED für die Gleichschaltung der öffentlichen Meinung‹, stellt der Direktor der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, fest. Für Knabe gehörten die Singers zur ›sozialistischen Aristokratie der DDR‹.«
Mehr erfahren:

http://www.jungewelt.de/2011/01-20/085.php

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