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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 19. Januar 2011

Das Wohlergehen der Kinder, usw.

 Kinderpornografie: Schützten Bürokraten einen europäischen Kinderpornoring?

Bereits Mitte 2009 gingen bei den Ermittlungsbehörden erste Hinweise ein. Anonyme Moderatoren lieferten ständig neue Anhaltspunkte über einen Kinderpornoring. Bis zu 10 Realkontakte wöchentlich zu Kindern sollen darüber vermittelt worden sein. Trotz der Hinweise ist das Forum bis heute online. Tragen BKA, Interpol und das LKA Rheinland-Pfalz dafür Verantwortung?

Wetten, dass dies hier keiner wissen will? !!!

Geld regiert die Welt. Das gilt auch für manche Pornoforen, wo Neugierige dazu verleitet werden sollen, den Seitenbetreibern Geld für sexuelle Darstellungen jeglicher Art zu überweisen. Im Gegenzug bekommen die Zahlungswilligen den vollen Zugang zu sogenannten VIP Boards, XXX Backdoors, Listen mit gehackten Passwörtern diverser kommerzieller Porno-Websites und vieles mehr gewährt. Bezahlt werden kann mit gebührenpflichtigen Telefonnummern, DaoPay, eWallet Payment, PayPal etc. Wer seine Spenden verfeinern will, dem werden hier alle technischen Möglichkeiten dazu geboten. Im Board gibt es sogar die Möglichkeit, einzelnen Usern über das Forum Geld zukommen zu lassen. An sexuellen Präferenzen wird den zahlungswilligen Interessenten alles zur Verfügung gestellt, was man sich nur vorstellen kann. Das Schmuddelportal wirbt damit,  32 GB an Bildern und Filmen gegen ausreichend Geld zu stellen. Wie gesagt, es ist alles eine Frage des Preises.
Bis Sommer 2009 läuft auf den Servern mit verschiedenen Unterforen alles seinen gewohnten Gang, bis manche der früheren Moderatoren aussteigen. Ihnen gefällt die Entwicklung nicht, die die gut besuchte Webseite vollzogen hat. Ihr Vorwurf: Manche der Forenbetreiber sollen darüber Kaufwillige anheuern, die für extrem harte und illegale Ware empfänglich sind. Pädophile sollen so über  Mitarbeiter aus der Türkei echte Kontakte zu Kindern vermittelt bekommen. Die Hinweisgeber gehen pro Woche von 5 bis 10 neuen Missbrauchsfällen aus. Die Dauerkunden sollen in der Kalkulation noch nicht erfasst sein. Durch die Einnahmen war es möglich, zusätzliche Server zu kaufen und einen eigenen anonymen Bezahldienst aufzubauen. Die Hintermänner sind -ähnlich wie ihre Daten- über ganz Europa verstreut. Die Ehemaligen, die ihre früheren Mitstreiter verraten wollen, nennen sich die John Doe Group. John Doe ist der Inbegriff aller Menschen, die nicht identifiziert werden wollen.
Im Glauben, sie würden bei den Ermittlern offene Türen einrennen, wenden sie sich im Sommer 2009 an die niederländischen Behörden. In ihren Schreiben übergeben sie den holländischen Beamten Details zum Sitz der weit verstreuten Server, die Bankverbindung der Betreiber, PayPal-Accountdaten und vieles mehr. Mehr als 40 Seiten Material werden an Interpol, später auch an das LKA Rheinland-Pfalz und das Bundeskriminalamt (BKA) verschickt. Einer der Cyberkriminellen sei anfangs nach Ansicht der Gruppenmitglieder von John Doe über seine Bankdaten leicht zu identifizieren gewesen. Der Zweithöchste in der Hierarchie soll bei Hamburg leben und von dort aus für die IT-Security der Webseiten verantwortlich sein. Die festgestellte IP-Adresse bei T-Online inklusive des Zeitstempels des Hamburger Technikers ist natürlich mittlerweile wertlos. Da die Daten bei T-Online wahrscheinlich nicht angefragt wurden, ist die Anschrift des Anschlussinhabers nicht mehr zu ermitteln.
Dieses Resultat ähnelt auffällig der Bilanz aller Ermittlungen. Im Endeffekt ist nämlich bisher nichts passiert. In der eher zähen Kommunikation verweisen die Beamten jeweils an ihre Kollegen in den anderen Dienststellen und bitten die Hinweisgeber wiederholt um Geduld. Herr J. B. vom LKA Rheinland-Pfalz teilt der John Doe Group mit, dass man sich an die Regularien des internationalen Rechts halten müsse. Herr J. B. im Originalton: „Es ist schade, dass Sie keine Geduld und kein Verständnis dafür haben, dass Ermittlungsbehörden sich an die Regularien des nationalen und internationalen Rechts halten müssen. Trotz Europa ohne Grenzen sind wir an die Gepflogenheiten des internationalen Rechtshilfeverkehrs gebunden und sich darauf angewiesen, dass andere Staaten unsere Ersuchen bearbeiten.

Sie haben doch selbst beschrieben, wie konspirativ das ganze Kipo-System gegen Dritte abgesichert ist. Ermittlungen über Staatengrenzen sind leider aufwendig. Wir dürfen nicht z. B. bei einem Provider im Ausland nachfragen. Er wäre uns gegenüber (ausländische Ermittlungsbehörde) auch nicht zu Angaben verpflichtet. Der offizielle Rechtshilfeweg verlangt, dass die Staatsanwaltschaft z. B. einen Beschluss beim Gericht erwirkt und dieser über das hiesige Justizministerium an das Justizministerium des Nachbarstaates geht. Dort geht es dann den ganzen Weg über Staatsanwaltschaft, Polizei usw. und am Schluss wird die Auskunft beim Provider abgerufen. Und diese Antwort muss dann den vorher beschriebenen Weg wieder zurück.
In dem Sachverhalt wird ermittelt und Sie können nicht erwarten, dass der Stand der Ermittlungen an Dritte mitgeteilt wird. (...)

Zwar werden die Anfragen der Ex-Moderatoren nicht in Zweifel gezogen. Dennoch kann es schon mal Wochen dauern, bis sich überhaupt jemand meldet. Herr G. vom gleichen Landeskriminalamt teilte am 29.01.2010 mit, dass sie und das BKA nicht die Rolle des Nachrichtenübermittlers übernehmen könnten. „Wir empfehlen daher in Übereinkunft mit dem BKA, dass sie den Kontakt mit den Ihnen bekannten Ansprechpartnern in den Niederlanden wieder aufnehmen und die Zusammenarbeit fortführen. Gemeint ist damit, dass Sie von sich aus tätig werden, wenn Ihnen -wie geschehen- neue Erkenntnisse bekannt werden und nicht zwangsläufig gewartet werden sollte, bis sich jemand aus den Niederlanden bei Ihnen meldet.“ Das tat man auch. Allerdings schlief der Kontakt dann erneut vonseiten Interpols ein. Das Interesse der Ermittler in Den Haag an einer Aufdeckung der Täter scheint nicht die höchste Priorität zu genießen. Die unbekannten Hinweisgeber beantworten jede der gestellten Fragen der Polizisten, bis auf eine. Aus Angst vor Repressionen möchten sie ihren Namen geheim halten. Für die Anzeigenden kommt es auch nicht in Frage, sich für eine Zeugenvernehmung zur Verfügung zu stellen oder auf eigene Hand zu recherchieren. Selbst dann nicht, als man ihnen verspricht, dass sich eine Zeugenaussage positiv auf die Ermittlungen auswirken könnte. Herr J. B. vom LKA: „Stellen Sie sich doch als Zeuge zur Verfügung. Eine Zeugenvernehmung könnte den Sachverhalt untermauern und gegebenenfalls beschleunigen. Da Sie auf Anonymität bestehen, ist dieser Weg aber verbaut.
Letzten Sommer, ein Jahr nach den ersten E-Mails, geht den Mitgliedern von John Doe die Geduld aus. Sie wenden sich an zahlreiche Online-Portale, so auch an gulli. Sie schickten uns nach einer ersten Kontaktaufnahme per Post ein umfangreiches Dokument zu, was die Kommunikation mit LKA, BKA und Interpol genauestens dokumentiert. Sie kontaktieren aus purer Verzweiflung sogar postalisch den Verein no abuse in internet e.V. (naiin), den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und diverse Bundesminister. Sie versuchten sich über die mangelnden Resultate der Behörden zu beschweren und Aufmerksamkeit bei den jeweils höheren Stellen zu erreichen. Ohne Erfolg. Nicht selten kam überhaupt keine Antwort zurück. Oder aber man klärte sie darüber auf, dass man nicht zuständig sei. Sogar die E-Mail an naiin, eine Organisation zur Verfolgung von Kinderpornografie und zur Stärkung des Daten- und Verbraucherschutzes, wurde nicht beantwortet. Dabei wird man dort explizit dazu aufgefordert, derartige Fälle online anzuzeigen. Fraglich warum der Verein Außenstehende dazu ermuntert, wenn nichts passiert, sollten bei ihnen tatsächlich konkrete Hinweise eingehen.
Der komplette Dialog mit den Ermittlern lief  in einer Endlosschleife ab. Der Schriftwechsel mit dem niederländischen Innenministerium brachte am Ende lediglich zutage, dass man anonymen Hinweisen nicht nachgehen wollte. Um das zu entscheiden, benötigte man einige Monate. Ansonsten wurde John Doe ausnahmslos von allen Polizisten vertröstet. Es dauert halt seine Zeit, ließ man sie wissen. Die Ermittler ließen sich zwar gerne weitergehende Informationen oder aktuelle Bankverbindungen zukommen. Am Ergebnis der Bemühungen änderte dies aber nichts. Recherchen selbst über Ländergrenzen hinweg dauern keine zwei Jahre oder länger. Es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit früher oder später ad acta gelegt wurde. Das Interesse der Ermittler galt vor allem der Aufdeckung der Identität der früheren Verantwortlichen des Sexforums. Die wären für sie ohne viel Aufwand greifbar gewesen.

m Oktober 2010 wendeten wir uns, nachdem wir diverse Erkundigungen eingeholt hatten, persönlich an das Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz. Uns erging es ganz ähnlich wie der John Doe Group. Herr Michael G. vom LKA RLP verwies uns wegen mangelnder Zuständigkeit an die Pressestelle des BKA. Deren Antwort fiel leider auch nicht vielversprechender aus. Die Hinweise der Moderatoren seien dem BKA bekannt, schrieb man uns zurück. Man könne uns keine Einzelheiten über den Stand der Ermittlungen mitteilen, wofür wir Verständnis haben sollten. Hatten wir aber nicht. Mitte November 2010 hakten wir nochmal nach, ob man den Tipps und neuen Indizien, die wir übermittelt haben, mittlerweile nachgegangen sei. Frau Sandra C. antwortet uns im Wortlaut: „meiner Antwort vom 15.10.10, insbesondere "Einzelheiten zu gegebenenfalls aktuellen Ermittlungsverfahren oder Informationen zum Sachstand von Hinweisbearbeitungen kann ich grundsätzlich nicht mitteilen (..)" habe ich nichts hinzuzufügen. Wir haben ja am 22.10.10 am Telefon darüber gesprochen, dass die Antwort meinerseits abschließend war.

Doch damit nicht genug. Wenig später fragten wir beim Bundesministerium des Innern (BMI) nach, die die übergeordnete Behörde des BKA darstellt. Am nächsten Vormittag rief Frau Sandra C. an, um behördliche Aufklärung zu betreiben. Die Anfrage beim BMI sei „sinnlos“. Ich hätte meine Antwort ja schon von ihr bekommen, gab sie am Telefon zu verstehen. Sie konnte nicht verstehen, warum sich die Redaktion an ihre Vorgesetzten gewendet hätte. Es gäbe keine neuen Erkenntnisse und nichts, was sie oder das BMI gulli mitteilen könnte. Auf das geplante Fax an Interpol haben wir daraufhin verzichtet. Wahrscheinlich wäre deren Antwort ganz ähnlich ausgefallen oder aber wir hätten die Dame von der BKA-Pressestelle ein weiteres Mal am Telefon gehabt, wer weiß. Schade. Auch die neuen Informationen des ehemaligen Commanders der Royal Netherlands Airforce Marco W., der einen Twitter-Account unter seinem Realnamen anmeldete und für das Sexforum das anonyme Bezahlsystem eingerichtet hatte, konnte die Beamten bis dato nicht dazu bewegen, etwas in dieser Sache zu unternehmen. (siehe der LKW auf dem Bild links)


Die Krux mit den Kinderpornos

Die spezielle Problematik unserer Recherchen, die uns auch der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter bei einem Gespräch im Dezember 2010 bestätigte, stellt sich folgendermaßen dar. Für eine mögliche Anzeige der Behörden wegen Strafvereitelung fehlen schlichtweg die Beweise. Dafür müsste man nachweisen, dass eine Kontaktanbahnung für den Missbrauch stattfindet oder aber de facto kinderpornografische Werke zum Verkauf angeboten werden. Die Tatsache, dass dort urheberrechtliche geschützte Pornos, Trojaner, andere Schadsoftware und gehackte Passwörter angeboten werden, reicht für eine Anzeige bei weitem nicht aus.

Das Problem: Jeder Versuch den vorliegenden Fall mit Fakten unterfüttern zu wollen, hätte unweigerlich dazu geführt, dass wir uns  strafbar gemacht hätten. Ohne illegale Handlung unsererseits keine Anzeige. Und ohne Anzeige kann Interpol, das BMI, BKA und das LKA Rheinland-Pfalz sorgenfrei in die Zukunft schauen.
 (Der Vorfall, als Jörg Tauss auf eigene Faust ermittelte, Beweise sammeln wollte, wie er angab - wird durch diese Vorgnge einleuchtender und erscheint nicht mehr so unlogisch.)

Jeder Staatsanwalt würde eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung oder Strafvereitelung unmittelbar abschmettern. Die mittlerweile alle hoffnungslos veralteten Indizien reichen dafür nicht aus. Den angezeigten Ministerien würden sicherlich genügend juristische Mittel zur Verfügung stehen, um sich bei gulli zu revanchieren. Wer lässt sich schon gerne unterlassene Hilfeleistung beim Missbrauch von Kindern vorwerfen? Wer ist scharf darauf, angezeigt zu werden, weil er seinen Job nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat? Die Anzeige hätte sich schnell zu einem Bumerang entwickelt.
Über die gesetzlich zugesicherte Auskunftspflicht von Journalisten setzt man sich einfach hinweg. Das geht den Verlagen von Zeitschriften wie dem Stern, Focus oder Spiegel aber genauso, wie uns  Internet-Portalen. Rechtsanwalt Udo Vetter bestätigte zudem, dass die meisten Pädophilen ihre Werke ganz ohne finanzielle Motivation im Internet austauschen. Ein Forum als Sammelpunkt für einen schwunghaften Internethandel und als Kontaktbörse ist denkbar. Allerdings wäre dies im Internet die absolute Ausnahme. Das mag auch der Grund sein, warum die Angelegenheit diesen Verlauf nahm. Um das zu klären, hätte man viel Zeit aufwenden müssen. Die Sache nach einer anfänglichen Untersuchung zu den Akten zu legen, erschien den Beamten offenbar die bessere Option zu sein.
Darüber hinaus sollten auch die Motive der Hinweisgeber hinterfragt werden. Warum waren sie früher an diesem Forum beteiligt? Wieso treten sie jetzt als „besorgte Familienväter“ auf? Und warum weigern sie sich so standhaft, selbst uns ihre Identität preiszugeben? Wir hätten ihre Realnamen absolut vertraulich behandelt. Haben die Mitglieder von John Doe im Laufe der Jahre ihre Einstellung geändert oder geht es hierbei vielmehr darum, unliebsame Mitstreiter aus dem Weg zu räumen? Denunziationen gar als Revanche? Die echten Beweggründe bleiben nebulös. Jeglichen staatlichen Stellen sollten die Motive gleichgültig sein. Ihr Ziel ist es, der organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten.

Anonyme Hinweise werden sehr gerne von allen Behörden in DE angenommen und stellen den Großteil erfolgreicher Ermittlungen dar. Hier scheint es allerdings komplett keine Behörde zu interessieren. Würden wir eine Steuer-CD anbieten, wäre pro Fall eine Vergütung von 1600 Euro machbar und eine Dauerpräsenz in der Presse. Kinder die geschändet, werden und traumatische Zustände erleben, scheinen aber keine Behörde zu interessieren, trotz der seit Jahren von der Regierung angetriebenen Gesetze und Einführung des Überwachungsstaates, wo die ehemalige DDR ihre Freude hätte“, kommentieren die früheren Moderatoren den Verlauf der Dinge. Der Frust ist groß. Denn auch die 70 Einschreiben an die verschiedensten Presseorgane in Deutschland und den Niederlanden verliefen im Sand. „Ein Parkvergehen mit 20 Euro führt bei Nichtbezahlung bis zur Erzwingungshaft, hingegen der Hinweis auf eine weltweit agierende kriminelle Organisation führt zum Einschlafzustand bei den Behörden“, schrieben sie Angela Merkel und vielen anderen Ministern. Die namentlich bekannten Parksünder zu verfolgen ist natürlich auch weit weniger Aufwand, als ein technisch gut abgesichertes Netzwerk von Cyberkriminellen zu überführen. Auch wenn das Forum in mehreren Ländern beheimatet ist, so wäre zumindest die Beschlagnahmung der Server in Holland ein gutes Zeichen gewesen. Eine Durchsuchung wurde aber in den vergangenen 18 Monaten bei keinem der europäischen Hoster durchgeführt. Die Server waren konstant online.

Internetsperren statt aufwendiger Recherchen

In dem Zusammenhang bekommt auch das Thema Internetsperren eine ganz neue Bedeutung. Wenn sich alle Ermittlungsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene Arbeit einsparen wollen, so wären Netzsperren dafür geradezu ideal. Statt in monatelanger Kleinarbeit die Hintermänner zu verfolgen, stellen sie im Web auf Knopfdruck einfach ihre Warnschilder auf. Dass effektive Verbrechensbekämpfung anders aussieht, spielt dann auch keine Rolle mehr. Was man zur Regulierung des Webs hat tun können, wurde getan. Aus den Augen, aus dem Sinn. Was der normale Surfer nicht mehr sehen kann, darf auch nachrangig behandelt werden. Anders lässt sich das „Ergebnis“ der bisherigen Untersuchungen und die ablehnende Antwort der BKA-Pressestelle nicht beurteilen. Thomas Wüppesahl, Bundessprecher BAG Kritischer PolizistInnen kommentiert den vorliegenden Fall mit den Worten:
"Dieser Vorgang zeigt neuerlich, dass der informelle Lehrsatz aus kriminologischen Studien, wonach "Polizei bekommt nur die Doofen"(Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel) leider sehr zutreffend ist. 
Gleichzeitig dokumentiert Ihre dankenswerte Recherchearbeit ("investigativer Journalismus"), dass wir seit vielen (!) Jahren von den Sicherheitsdogmatikern a la Jörg Ziercke, Wolfgang Schäuble, jetzt de Maizière, an der Nase herumgeführt werden. Gerade bei den Hypes zur Kinderpornographie! Sonntagsreden und Alltag - Anspruch und Wirklichkeit - Suggestionen an die Bevölkerung und Wurschtigkeit im kriminalistischen Handwerk.
Bitte unterschätze niemand die Wirkung der seit mehreren Wahlperioden in nahezu allen Bundestagsfraktionen als Abgeordnete (!) präsenten Lobbyisten aus dem BKA und wenigen Landespolizeien. Diese KollegInnen sorgen für eine hohe Akzeptanz bei den Eingriffen in Bürgerrechte und heulen wehleidig auf, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - mit der Nase auf viel zu häufig belegte Unfähigkeiten, Unfertigkeiten, Wimmelei und technischem Unvermögen - die in den Bereichen der Staatsanwaltschaften und Gerichte noch ausgeprägter als in den Polizeien ist - gestupst werden.

P. S.: Leider stieß der investigative Journalismus der gulli:Redaktion an zahlreiche gewollte bürokratische Grenzen! Die Kommunikation zwischen den Hinweisgebern und den Behörden liegt uns ungekürzt vor. Wir stellen das PDF interessierten Journalisten gerne nach vorheriger Verifikation zur Verfügung. Auch wäre eine direkte Kontaktaufnahme mit der John Doe Group möglich.



http://www.gulli.com/news/kinderpornografie-sch-tzten-b-rokraten-einen-europ-ischen-kinderpornoring-2011-01-18


 

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