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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 16. Januar 2011

Ex-Banker und Wikileaks

Ex-Banker will Wikileaks brisante Daten zuspielen

Ein ehemaliger Manager der Schweizer Privatbank Julius Bär will am kommenden Montag der Whistleblowing-Plattform Wikileaks zahlreiche Informationen zur Verfügung stellen. Konkret geht es dabei um Finanzdaten von 2.000 vermögenden Kunden.


Mehr erfahren:

http://winfuture.de/news,60850.html


http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4836/whistleblower-vor-gericht-die-rudolf-elmer-story?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+DerSpiegelfechter+%28Der+Spiegelfechter%29


Whistleblower vor Gericht – die Rudolf-Elmer-Story

geschrieben am 17. Januar 2011 von Spiegelfechter 

Der Schweizer Banker Rudolf Elmer zählt mit seinen über WikiLeaks publizierten Datensätzen der Privatbank Julius Bär zu den Pionieren des Whistleblowings. Doch nicht die Steuersünder oder ihre Helfer, sondern er steht nun in der Schweiz vor Gericht
Rudolf Elmers Geschichte ist eine moderne Parabel von einem Saulus, der sich unfreiwillig zum Paulus wandelte, einem seriösen Schweizer Banker, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber in die Enge getrieben und so zum Whistleblower wurde. Die Kulisse dieser Geschichte bilden die pittoresken Strände der Cayman Islands und die Schweiz, deren Bankgeheimnis Ähnlichkeiten mit der Omerta der sizilianischen Mafia hat. Verfolgt man die Geschichte des Whistleblowers, so fühlt man sich unweigerlich an den Grisham-Roman “Die Firma” erinnert, in dessen Verfilmung der smarte Tom Cruise auf den Caymans gegen die organisierte Finanzkriminalität kämpft. Doch das wahre Leben ist kein Hollywood-Film und hat nur selten ein Happy End.
Vom Buchhalter zum Nestbeschmutzer
Rudolf Elmer ist eigentlich das Stereotyp eines Schweizer Bankers – seriös, bedächtig, solide, bisweilen ein wenig langweilig. In seiner Schweizer Heimat brachte es der heute 55jährige schnell zum Revisor bei der traditionellen Schweizer Privatbank Julius Bär. Julius Bär ist nicht einfach eine normale Bank für normale Menschen. Das Bankhaus verwaltet ein Kundenvermögen von über 400 Milliarden Schweizer Franken – wer bei Julius Bär Kunde werden möchte, sollte dabei schon über ein gewisses Vermögen verfügen.
Im Jahre 1994 wurde Rudolf Elmer als Chefbuchhalter in besonderer Mission zur Konzerntochter Julius Baer Bank and Trust Company (JBBT) auf die Cayman Islands versetzt. Im Vermögensverwaltungskonzept von Julius Bär spielte die “Steueroase” Cayman Islands eine ganz besondere Rolle – zeitweilig steuerte die Niederlassung auf der Karibikinsel 30% zum Konzerngewinns bei.

Steuer-, Verschleierungs- und Verdunklungsoasen

Die Caymans erheben keine Steuern auf Einkünfte und Vermögen und üben daher eine magische Anziehungskraft auf das weltweite Kapital aus. Doch diese fiskalische Enthaltsamkeit hat natürlich einen Haken. Nach internationalem Steuerrecht gilt dieser Steuersatz nur für Personen und Unternehmen, die dort tatsächlich ihre Geschäfte betreiben. Ein Münchner Industrieller kann daher auch nur dann legal vom Steuersatz der Caymans profitieren, wenn er den Großteil des Jahres dort verbringt.
So attraktiv sind die hurrikangeplagten Karibikinseln dann aber doch nicht. Um auch Bürgern anderer Länder karibische Steuerfreiheit zu bringen, hat sich ein hochspezialisierter Sektor im Finanzsystem gebildet, zu dem auch JBBT gehört. Ein oft genutzter Modus Operandi ist dabei die Gründung sogenannter Trusts (Stiftungen), die dann pro forma von Anwälten als Stiftungsbevollmächtigte geführt werden. Der Vorteil für den Kunden (Stifter) – sein Name taucht auf den Kontenlisten nicht mehr auf und ist nur dem Stiftungsbevollmächtigten und dem Bankhaus, das den Trust verwaltet, bekannt. Solange ein Trust auch de facto vom Bevollmächtigten geführt wird, der Name des Stifters dem Bankhaus bekannt ist, ist dies auch legal. Gelder aus einem Trust dürfen jedoch nicht an den Stifter zurückfließen, ansonsten verliert der Trust seinen steuerbefreienden Charakter, er ist dann kein “echter Trust” mehr. Der Stifter müsste die Gelder dann nachträglich seinem Finanzamt zur Versteuerung melden.
Warum aber sollte ein Kunde aus Deutschland über ein Schweizer Bankhaus und diverse Gesellschaftskonstrukte auf den Caymans Geld in einem Trust anlegen, wenn er vorhat, die Gelder ordentlich zu versteuern? Letztlich helfen solche Konstrukte dabei nur einer sehr kleinen Gruppe, ein Zweiklassen-Steuersystem zu etablieren, in dem man sich dann vor der Steuer drücken kann, wenn man zum erlauchten Kreis der Kunden spezieller Schweizer Banken gehört.

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