Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 19. Januar 2011

In der christlichen Leitkultur ist kein Platz für die Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften

1.   Koalition lehnt Initiativen der SPD und der Linksfraktion zur eigetragenen Lebenspartnerschaft ab

Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB/KT) Mit der Mehrheit der Koalition sind am Mittwochmorgen im Rechtsausschuss zwei Anträge der oppositionellen SPD (17/2113) und der Linksfraktion (17/2023) zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ablehnt worden. Die Sozialdemokraten betonten nochmals im Ausschuss, eingetragen Lebensgemeinschaften seien unterstützenwert. An die Adresse von CDU/CSU und FDP erging die Aufforderung, sie in allen Bereichen mit der Ehe gleichzustellen und bestehende Benachteiligungen abzuschaffen. Auch im Steuerrecht stehe eine endgültige Gleichstellung noch aus, merkten die Sozialdemokraten an. In ihrem Antrag hatte die SPD darauf hingewiesen, eingetragene Lebenspartnerschaften seien entgegen den Ankündigungen in Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP insbesondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt. Die FDP erklärte trotz ihres ablehnenden Votums, sie wolle ”den Weg zu Ende gehen“. Als Beispiel nannte sie das Steuerrecht. Während die Koalition die Initiative der SPD ablehnte, stimmten die Grünen ihr zu. Die Linksfraktion enthielt sich.
Die Linke forderte die anderen Fraktionen auf, die eingetragene Lebenspartnerschaft schrittweise abzuschaffen und die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Die Fraktion führte aus, für ein gesondertes Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehe kein überzeugender Grund. Gleichgeschlechtliche Paare seien weiterhin von der Ehe ausgeschlossen. Die Fraktion erklärte im Ausschuss, sie akzeptiere die Bedenken anderer Abgeordneter. Sie teile sie aber nicht. Die Union hatte die Initiative als ”absurd“ bezeichnet. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Koalition und der SPD abgelehnt. Eine Grüne stimmte zu, ein Abgeordneter enthielt sich.


Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

www.bundestag.de, Mobil: m.bundestag.de

Redaktionsmitglieder: Hans Krump (verantwortlich)
Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein 
 
 
http://www.cop2cop.de/2011/01/19/koalition-lehnt-gleichstellung-eingetragener-lebenspartnerschaften-ab/
 

Koalition lehnt Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ab


Zu dem Votum der Koalition hinsichtlich des heute im Rechtsausschuss zur Abstimmung gestellten SPD-Antrags “Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften” erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Das heutige Abstimmungsverhalten im Rechtsausschuss zeigt, dass sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch beim Thema Lebenspartnerschaften nicht gegen den konservativen Koalitionspartner hat durchsetzen können. Die längst überfällige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften insbesondere in der steuerlichen Behandlung und im Adoptionsrecht wird mithilfe der FDP blockiert. Dies verwundert umso mehr, als dass die FDP-Bundestagsfraktion allein in den beiden letzten Legislaturperioden mehrere parlamentarische Initiativen zur Gleichstellung von Lebenspartnern vorgelegt hat.
Noch in ihrer Regierungserklärung vom 11. November 2009 hatte die Bundesjustizministerin Verbesserungen im Steuerrecht für Lebenspartner angekündigt. Mit ihrer ablehnenden Haltung stellt sich die FDP zudem in Widerspruch zu dem Ergebnis eines vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Der bereits im Juli 2009 veröffentlichten Studie zufolge ist die gemeinsame Adoption für Lebenspartner endlich zuzulassen.
Mit Blick auf das heutige Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion wirkt die Übernahme der Schirmherrschaft durch die Bundesjustizministerin beim CSD im vergangenen Sommer wie Hohn.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen