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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 20. Januar 2011

Comics und ein Artikel


zur Belustigung der Mächtigen...




...die Euro-Hungersuppe auslöffeln...



















Sie verkaufen Dich von der Bettkante weg, und alles ist geheim...

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitreisen/1367907/

Unsichtbare Politik

Wie Geheimverträge zwischen Staat und Wirtschaft die Demokratie unterwandern

Von Tarik Ahmia

Kommunen haben längst nicht nur ihre Trinkwasserversorgung und Energieinfrastruktur, sondern auch Abwasserkanäle, Gefängnisse, Schulen, Straßen und Brücken verkauft.
Bundesweit gibt es circa 180 geheime Vereinbarungen zwischen Städten und privaten Unternehmen, die häufig dazu dienen, die wahre Aufteilung von Nutzen und Lasten zu verschleiern.

Die gesetzlich vorgeschriebene Geheimhaltung der Verträge von so genannten Public-Private-Partnerships symbolisiert eine neue Strategie, um die Kontrolle solcher Geschäfte systematisch zu umgehen.

Stuttgart 21 oder die umstrittene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke zeigen jedoch, dass das öffentliche Interesse an der Offenlegung derartiger Geheimabsprachen groß ist. So gilt nicht erst in Zeiten von Wikileaks - Politik braucht Transparenz.

Manuskript zur Sendung als PDF-Datei oder im barrierefreien Textformat

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