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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Montag, 7. Juni 2010

...sozialer Standard...?




Zur Sache – Was wurde politisch aus dem Urteilsspruch des BVerfG

Im letzten Teil der Artikelserie zum Verfassungsgerichtsurteil und dessen Bedeutung für Sozialhilfebezieher, Sozialorganisationen und die Politik, aber auch für die Gesellschaft, befasse ich mich mit dessen geplanter Umsetzung durch die Regierung Merkel.

Nachdem sich die Wogen der Entrüstung gegen die Hetzkampagne des Außenministers Westerwelle gelegt haben und nachdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil vielfach von unterschiedlichen Seiten interpretiert wurde, werden langsam die Konturen klarer, wie die Regierung beabsichtigt, den Urteilsspruch tatsächlich umzusetzen. Nachdem inzwischen nun auch die bedeutende erste Landtagswahl nach der Bundestagswahl in NRW gelaufen ist, lichtet sich der Nebel, wie weit die Bürger der derzeitigen Politik in Berlin bereit sind zu vertrauen.
Die Neoliberalen bzw. Konservativen Kreise sind nach wie vor nicht bereit, sozialstaatlich positiv auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu orientieren. Ihnen kommt in ihrer Argumentation das Urteil durchaus zugute, das vom Verfassungsgericht keine Summen oder deren Berechungsweise benannt wurde, die zur Ermittlung der Regelsätze im ALG2 anzuwenden wären und die dem sozialstaatlichen Gebot entsprächen. Im Gegenteil geht das Urteil aus ihrer Sicht sogar noch weiter, indem es in Aussicht stellt, das keineswegs sicher sei, dass die Regelleistungshöhe nicht auch niedriger ansetzbar sei. Denn in ihrer Definition des Existenzminimums, sehen inhaltlich die Leistungen an, die zur Sicherung des physischen Überlebens notwendig seien. Diese sind nach der inhaltlichen Begründung der Richter umfänglich erfüllt. Insgesamt wird mit diesem Urteil noch einmal deutlich, dass die Richter viel Raum für weit reichende Interpretation zugelassen haben. Dieses Urteil ist nur bedingt geeignet, die sozialen Standards zu verteidigen oder als ein Sieg für die Kläger bewertet zu werden. Die Verfassungsrichter haben das Urteil nicht als Bewahrer sozialer Standards gefasst, sondern lediglich handwerkliche Mängel des Gesetzgebers beurteilt und auf Zusammenhänge hingewiesen, die der Gesetzgeber nicht eingehalten habe.
Sind Gerichte Verteidiger sozialer Standards?Die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland erlebt seit der Einführung des Arbeitslosengeldes 2 einen heftigen Ansturm durch Sozialklagen und einstweilige Anordnungen. Zwar gibt es regionale Unterschiede, was die Klagefreudigkeit, also die Anzahl der Verfahren betrifft und auch die beklagten Zusammenhänge betrifft, aber insgesamt kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Klagen unmittelbar mit der Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben inform von Verwaltungsvorschriften, als Durchführungsverordnungen für die untergeordneten Arbeits- und Sozialbehörden sowie deren unmittelbare Entscheidungsumsetzung zusammenhängt.
Einerseits sind die Handlungsbevollmächtigten in den Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung an die in den Durchführungsvorschriften und internen Arbeitsanweisungen ausgeführten Handlungsanweisungen faktisch gebunden, aber andererseits besteht bei allen Entscheidungen der Verwaltung durch die Handlungsbevollmächtigten, als Sachbearbeiter, ein persönlicher Handlungsspielraum. Wenn also Entscheidungen der Arbeits- und Sozialbehörden als Verwaltungsakt ergehen, ist in der Regel die persönliche Entscheidung des Sachbearbeiters als das entscheidende Moment zu betrachten. Zwar sind die Sachbearbeiter der Arbeits- und Sozialverwaltung an die internen Arbeitsanweisungen faktisch gebunden, aber es ist letztendlich ihre Entscheidungshoheit, die einen Verwaltungsakt begründet.
Die Diskrepanz vieler Urteile, die einerseits die Einhaltung des „Sozialstaatsprinzips“, im Tenor des Grundgesetzes fordern und andererseits Urteile die sich streng nach an Ausführungsgedanken des Gesetzgebers halten und hohe Anforderungen an Sozialhilfebezieher stellen.Wie das Sozialstaatsprinzip letztendlich umgesetzt wird, lässt erahnen, wie dünn und schmal das Brett ist, auf dem das Sozialstaatsprinzip tatsächlich gebaut ist. Andere Gesetze sind dem Grundgesetz untergeordnet und in der Regel nicht geeignet einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Art von Leistung sowie deren Umfang zu bestimmen bzw. abzuleiten.Bei der Abstellung auf den Einzelfall, fällt für die Politik das Argument ab, das sie bei ihren Richtungsentscheidungen in der Sozialpolitik immer damit argumentieren kann, dass es sich um bedauerliche Einzelfälle handele, auf die der Gesamtmaßstab ihrer politischen Richtungsentscheidung nicht anwendbar sei.Damit findet die politische Entscheidungsebene letztendlich für sich immer den Weg, ihre Richtungsentscheidungen zu legitimieren und sie noch dazu als alternativlos darzustellen.
Die sozialpolitische Notwendigkeit hat hinter einer ökonomischen Richtungsentscheidung zurück zu stehen. Dies belegen die politischen Richtungsentscheidungen gerade der letzten Zeit.
Frau Merkel hält an ihren neoliberalen Gedanken fest, die Sozialstaatsquote weiter senken zu wollen. Sie geht damit das politische Risiko ihrer Abwahl entgegen, scheut aber davor keineswegs dafür zurück, denn anders als bei vielen Bürgern ist ihre Altersvorsorge gewiss und gesichert, dies gilt im Übrigen auch für ihre Regierungskollegen.
Sanktionen als ein Klaps auf den Hinterkopf oder asoziale Ausgrenzung?Nachdem viele Bürger einem Sanktionsmoratorium (Aussetzung von Sanktionen) ihre Unterschrift gegeben haben und eine elektronische Petition große Unterstützung hatte, bleibt eine politische Folge aber aus. Derzeit ist daher kaum anzunehmen, dass der Rahmen der Sanktionierungsmaßnahmen oder dessen Apparat entscheidend abgeschwächt oder gar ganz eingestellt wird. Auch wenn mittlerweile die Bundesagentur für Arbeit selbst einräumt, das etwa 97 Prozent der Erwerbslosen „arbeitswillig“ seien und „unwillige“ eher die verschwindende Minderheit, hält das die Führung der BA nicht davon ab, am Sanktionsapparat festzuhalten. Erstaunlicherweise sind die Chefs der Bundesagentur in Nürnberg gegen Sanktionsverschärfungen. BA Chef Weise sagt klar und deutlich, wer nicht arbeiten will, denn werden dazu auch nicht wirklich zwingen können.
Seitens der Sozialministerin ist nicht erkennbar das sie Umdenken würde. Noch im Januar trat sie dafür ein, dass Sanktionen konsequenter angewendet werden sollen. Sie lehnt eine Aussetzung von Sanktionen ab, weil sie zu effektiv seien, um Gegenleistungen von „unwilligen“ Anspruchsberechtigten abzupressen. Gerade bei den unter 25 jährigen wären solche „Eigenbemühungen“ oft oder gerade nur durch Sanktionsdrohungen erreichbar.
Verhungern müsse keiner der eine einhundertprozentige Streichung der Sozialleistungen erhält, da er statt einer Geldleistung noch den Mindestanspruch auf Lebensmittelgutscheine hat und demzufolge bräuchte der sanktionierte nicht hungern. Anders hingegen verhält es sich bei den Kosten der Unterkunft, denn Sanktionen können bei unter 25 jährigen schon beim ersten Verstoß auf die Mietzahlungen ausgedehnt werden. Betroffene könnten dadurch Mietschulden anhäufen, durch die sie letztendlich Obdachlos werden. Die Verfassungsmäßigkeit steht Infrage.
Die „alte“ Streitfrage zu Sanktionen bleibt uns also auch künftig erhalten und damit die Frage, was Sanktionen in ihrer Wirkung sind, der sprichwörtliche „Klaps auf den Hinterkopf“ oder Ausdruck sozialer Ausgrenzung bzw. Erpressung?
Die Bundesagentur und die Jobcenter im UmbauIm Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsurteil steht auch der Umbau der Jobcenter. Wie bisher geplant ist, soll dazu das Grundgesetz wieder einmal geändert werden, damit Jobcenter im Sinne einer Aufgabenteilung zwischen Land und Kommune nicht illegal sind. Vor allem sollen die Zuständigkeiten der Jobcenter neu geregelt werden, was auch sich auf ihre Finanzierungsbasis auswirken wird. Schrittweise will sich der Bund aus Aufgabengebieten zurückziehen und dafür die Kommunen stärker einbinden, ohne allerdings dafür eine breitere Finanzierungsbasis vorzunehmen. Das soll auch Aufgabe der Kommunen sein, sich um den Etat zu kümmern, vor allem für „Eingliederungstitel“. Gerade dieser Punkt ist ein Streitpunkt zwischen Bund und Ländern, die eine höhere Belastung ihrer Kassen fürchten.
Eine bundeseinheitliche Pauschalierung bei den Kosten der Unterkunft wird derzeit ebenfalls geplant. Nach welche Kriterien dann regionale Unterscheide bei den Unterkunftskosten gehandhabt werden sollen ist derzeit fraglich. Kritik kam bereits vom Bundesrat und Sozialverbänden, da eine Pauschalierung wohl wenig sinnvoll zu sein scheint. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich insoweit dazu geäußert, als das es Pauschalen nur für begrenzt Verfassungsgemäß hält, denn letztendlich müsse auf den regionalen Wohnungsmarkt abgestellt werden.Herr Weise ist Ex Fallschirmspringer war Kompaniechef der Bundeswehr und ist derzeit Oberst der Reserve. Bei der Bundeswehr hat er auch Florian Gerster (Oberstleutnant der Reserve) kennen gelernt. Beide sind im administrativen Umfang der Befehlsfolge und Bestrafung erfahren, eine der wesentlichen Grundlagen jeder Armee.
Die Zeche der Krise zahlt der Bürger mit weiterem Sozialabbau und PrivatisierungAuch wenn das Sparpaket noch nicht offiziell unter Dach und Fach ist, so sind die Eckdaten bereits durchgesickert: Insgesamt peilt die Regierung Einsparungen für den Haushalt 2011 von rund 11 Milliarden Euro an. In den Folgejahren sollen bis 2016 jeweils etwa 8 Milliarden Euro folgen. Das größte Sparpaket in der bundesdeutschen Geschichte umfasst damit nach bisherigen Informationen etwa 51 Milliarden Euro.
Kritiker merken an, dass der Wirtschaftsminister seine Einnahmen leicht steigern könnte. Zum Beispiel würde eine Vermögensabgabe etwa zwölf Milliarden einbringen, noch einmal sechs Milliarden würde eine höhere Erbschaftssteuer bringen und zwölf Milliarden wären über eine Finanzmarktsteuer erzielbar. Aber letztendlich bestätigt die Regierung Merkel nun erneut, wie neoliberal ihre Grundhaltung ist und wie ignorant sie sich gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen verhält.
Noch vor zwei Monaten wurde die massive Erhöhung beim Kindergeld, Elterngeld etc. gesprochen, auch übe die Entlastung der unteren Einkommen wurde intensiv nachgedacht. Es sollte eine Bildungsinitiative geben, es sollte bei Erwerbslosen mehr öffentlich geförderte Beschäftigung geben und Qualifizierung. All das ist mittlerweile vom Tisch!
All das Gerede über Chancengleichheit, über die Einhaltung sozialer Mindeststandards und deren Verbesserung, die geplanten Initiativen gegen Kinderarmut, gegen Ausgrenzung, Steigerung und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe, Bildung. Gefasel ohne Bedeutung!Die NeoCons wissen sehr genau, dass der Pöbel seine Entrüstung mit Alkohol runterspült und lieber die eigene Familie tyrannisiert, statt auf der Straße seinen Frust herauszuschreien und einen Gegendruck aufbaut, um diese Regierung zwingt, anders zu handeln. Notfalls wird eben die Bundeswehr „im Inneren“ eingesetzt, um polizeiliche Unterstützung zu leisten.Diese Regierung, so wie auch die letzte SPD geführte Regierung haben andere Pläne mit uns.
Während sie leben selbst finanziell abgesichert und durch Sicherheitskräfte geschützt in ihren Eigenheimen wohnen und keine Sorge vor der Rente haben müssen, auch weil deren Höhe ihnen ein fürstliches Alt werden garantiert, bangen alle Sozialversicherten um die Lorbeeren ihres Arbeitslebens.Taktisch gesehen ist es Klug, wenn jetzt drakonische Sparpakete angekündigt werden, dann kann man später weniger davon tatsächlich umsetzen und der Bürger wird feststellen, dass es gar nicht so schlimm gekommen ist, mit dem Einsparen.Auch die Umsetzung der gesellschaftlichen Teilhabe wird immer wahrscheinlicher, wenn die „Bürgerarbeit“ zur Normalität wird, ähnlich der Dienstpflicht im „Dritten Reich“. Damit lässt sich dann auch noch einmal trefflich Geld bei den Kommunen einsparen und die Menschen haben „wieder was zu tun“. Damit haben sie auch letztendlich keine Zeit, sich gegen den Sozialraub zu organisieren. Wir werden sehen, ob diese Rechnung wieder aufgeht.
Deshalb kommt zu den Demos am 12. Juni 2010 in Berlin und Stuttgart. Den Zechprellern, die uns ihre Rechnung überlassen, wollen wir in den „Arsch“ treten. Dieses asoziale Pack aus Wirtschaft und Politik, die uns mit Füssen tritt, soll die Quittung für ihr Handeln bekommen, hier und überall auf der Welt, Griechenland ist überall.
Das Urteil hat soviel Wert wie der Euro, beide beruhen auf der Annahme eines gesellschaftlichen Wertes, aber beide folgen nur der Philosophie vom herrschen und Teilen.

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