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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Mittwoch, 9. Juni 2010

sozialer Klassenstaatsrassismus - die Gefährlichkeit der schwarzgelben Politik



http://dishwasher.blogsport.de/2010/06/07/regierung-elterngeld-wird-fuer-arme-komplett-gestrichen/


Regierung: Elterngeld für Arme komplett streichen

Von Andreas Kemper
Wir hatten schon häufiger die sozialdarwinistische bzw. eugenische Motivation bei der Ersetzung des sozialkompensatorischen Erziehungsgeldes durch das einkommensabhängige Elterngeld thematisiert. Die Bundesregierung plant nun die komplette Streichung des Elterngeldes für Arme, tastet aber die 1.800 Euro monatliches Elterngeld für Gutverdienende nicht an. Gunnar Heinsohn hatte dies bereits aus eugenischen Gründen in einem Welt-Artikel gefordert.

Regierungserklärung

„Veränderungen beim Elterngeld
Auch im Bereich der Familienleistungen sind Veränderungen erforderlich. Als schmerzlich bezeichnete die Bundeskanzlerin die Kürzungen beim bisher so erfolgreichen Elterngeld. Man habe sich jedoch bemüht, die Einschnitte ausgewogen zu gestalten.
Für Elterngeldbezieher mit einem anzurechnenden monatlichen Nettoeinkommen von über 1.240 Euro wird die Lohnersatzrate von 67 auf 65 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig bleibt der Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat bestehen. Dadurch wird nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert. Vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich ist gewährleistet.
Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II sichern die Regelsätze und Zusatzleistungen den Grundbedarf. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro verringert den Lohnabstand. Die Bundesregierung hält es daher für vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen. Damit will sie auch die Anreize stärken, Arbeit aufzunehmen.“ Bundesregierung, 07.06.2010: „Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“
„Damit will sie auch die Anreize stärken, Arbeit aufzunehmen“. Im Klartext: Gutverdienende Eltern erhalten weiterhin 1.800 Euro monatlich, um von der Arbeit befreit zu werden, um sich um ihre Kinder kümmern zu können. Arbeitslosen Eltern werden die 300 Euro monatlich gestrichen, damit sie sich nicht um ihre Kinder kümmern, sondern im Niedriglohnsektor arbeiten.

Der Mythos Akademikerkinderlosigkeit

Das Elterngeld wurde nach einer aufgeheizten Debatte um eine angeblich „dramatisch hohe Kinderlosigkeit von Akademikerinnen“ eingeführt. 2005 und 2006 wurden Daten einer Mikrozensus-Studie falsch wiedergegeben und der Mythos einer 40%igen Kinderlosigkeit von Akademikerinnen machte die Runde. Tatsächlich wurde diese Zahl nie erhoben. Mitte 2006 dementierten alle größeren Forschungsinstitute (DIW, Bundesamt für Statistik, MPI demografische Forschung, IfO Dresden) diese „40%“. Mit dieser falschen Zahl wurde jedoch „nachhaltig“ Politik gemacht: „Nachhaltige Familienpolitik“. Noch ein halbes Jahr nach den Dementis betonte Angela Merkel vor der Arbeitgebertagung im November 2006, dass das Elterngeld nicht eingeführt wird, damit mehr Männer sich um Erziehung kümmern, sondern um die dramatisch hohe Zahl von 40% Akademikerkinderlosigkeit zu senken:
„Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Elterngeld einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik vollzogen; aber weniger, weil wir jetzt finden, dass auch Väter sich einmal um kleine Kinder kümmern können.[…] Das Elterngeld ist deshalb so interessant ‑ und deshalb erwähne ich es hier noch einmal ‑, weil es zum ersten Mal die Entscheidung für ein Kind und die Möglichkeit, ein Jahr keine Berufstätigkeit auszuüben, an das vorherige Gehalt koppelt. Bis jetzt ist Unterstützung von Familien eigentlich immer eine Unterstützung der bedürftigen Familien gewesen. […] Ich glaube, es wird auch genau an dem Punkt zumindest ein Stück weit ansetzen ‑ zählen können wird man das nie ‑, wo wir heute das Problem haben, dass nämlich 40 % der Akademikerinnen, im Übrigen auch der Akademiker, keine Kinder haben. Auch das ist ein Zustand, den sich ein Land, das sich als hoch entwickelt bezeichnen will, nicht leisten kann.“
Merkels Rede vor dem Arbeitgebertag November 2006
Zum Zeitpunkt der Rede Merkels war die Zahl (40%) längst dementiert und es ist davon auszugehen, dass die Berater von Bundeskanzlerin Merkel dies wussten. Inzwischen gibt es Sonderauswertungen und die belegen, dass die Zahl der kinderlosen Frauen mit hoher Bildung in Westdeuchtland 26 Prozent beträgt, in Ostdeutschland sogar nur 9 Prozent (hier ist die Zahl der kinderlosen Frauen mit niedriger Bildung höher und beträgt 12 Prozent).
Wir führten letztes Jahr mit Professor Hufnagel-Person ein Interview, der mit seinen Studien belegen konnte, dass Akademikerinnen inzwischen sogar überproportional viele Kinder bekommen.

Eugenische Motivation

Der Sozialrassismus in der eugenischen Bewegung hatte immer zu tun mit Verteilungsfragen. Wieviel ist ein Menschenleben wert? Wieviel lassen „wir“ es uns kosten, wenn „Minderwertige“ sich „fortplanzen“? Gunnar Heinsohn brachte dieses klassenrassistische Denken beim Elterngeld auf den Punkt. Wenn man der „Unterschicht“ 300 Euro pro Monat zugesteht, dann sei dies eine „Fortpflanzungsprämie für die Unterschicht“. Dies führe zum „Erkindern lebenslanger Finanztransfers“. Niemand zweifele an der „zukünftigen Fortpflanzungsfähigkeit des Zusatznachwuchses“ in der „Unterschicht“. Infrage stehe die „Ausbildungsfähigkeit“ der „Transferbabys“. Heinsohn spricht von „Massenkindhaltung“ in den „Transferquartieren“, „Transfersektoren“. In dem Artikel unterschlägt er, dass es zuvor das Erziehungsgeld gab und dass geringverdienende Erziehungsberechtigte von Kleinkindern für zwei Jahre 300 Euro monatlich pro Kind bekamen und nicht mehr nur für ein Jahr, wie jetzt beim Elterngeld. Es gab bereits eine Kürzung auf die Hälfte, während Gutverdienende das Sechsfache für die selbe Erziehungsleistung bekommen. Die Gutverdienenden sind die Transferempfänger. Sie erhalten zudem Kindergeld im Gegensatz zu arbeitslosen Eltern. Heinsohn: Elterngeld – Fortpflanzungsprämie für die Unterschicht
Warum kehren wir nicht zurück zum Erziehungsgeld, wenn Geld gespart werden muss? Das Erziehungsgeld kostete weniger und half den Eltern, die das Geld benötigten. Die komplette Streichung des Elterngeldes bei ALG-II-Empfängern ist die von Heinsohn eingeforderte Konsequenz in der Tradition der Eugenik: Arme sind es nicht wert, Kinder zu bekommen, Kinder von Armen sind es nicht wert, Unterstützung zu erhalten. Arme gelten als minderwertig. Heinsohn hat es auf den Punkt gebracht, die Bundesregierung setzt diese eugenische Politik konsequenter fort.


http://www.freitag.de/positionen/1023-die-ueberfluessigen-unerwuenscht


Ulrike Baureithel

Die Überflüssigen, unerwünscht

Kalte Aussperrung: Die Sparbeschlüsse zeigen den Willen zu einer qualitativ orientierten Bevölkerungspolitik

Landauf, landab: Es gibt viel Kritik an den Sparbeschlüssen der Bundesregierung. Die Opposition, die Sozialverbände, die Gewerkschaften, selbst die Journaille ist irritiert bis aufgebracht über die Absichten, die „Pfründe“ der Familien und Harz IV-Empfänger auszutrocknen. Die „Ausgewogenheit“ besteht darin, dass es so ziemlich alle Armen trifft.

Bei aller ehrlichen und scheinheiligen Empörung fällt allerdings ein Aspekt aus den Augen, nämlich die qualitativ ausgerichtete demographische Weiche, die durch diese Beschlüsse gestellt wird, beziehungsweise die Frage, wer in diesem Land noch zur „Kernbevölkerung“ (analog den „Kernbelegschaften“ in den Betrieben) zählt.
Schaut man sich die Beschlüsse zum Elterngeld an, fällt auf, dass besser verdienenden Paaren der Anreiz zum Kinderkriegen nicht genommen werden soll, indem die Obergrenze von 1.800 Euro nicht angetastet wird. Wer also ein mittleres Einkommen von brutto 3.000 verdient, ist aufgefordert, weiter „abzukindern“, auch wenn das Elterngeld nun nicht, wie noch im Koalitionsvertrag beschlossen, um zwei Monate ausgeweitet wird. Für Väter bleibt es also in der Regel bei den zwei Schmusemonaten, die der Karriere keinen Abbruch tun.
Nicht erwünscht, so muss man die Sparbeschlüsse deuten, sind allerdings Kinder aus sozial schwachen Schichten, insbesondere wenn die Eltern Hartz IV-Empfänger sind. Sie müssen künftig ganz auf das ohnehin geringe Elterngeld von 300 Euro, das bislang nicht auf das ALG II angerechnet wurde, verzichten. Rationalisiert wird die Kürzung mit dem berühmten „Lohnabstandsgebot“. Alles, was Hartz-IV-Empfänger erhielten, müsse sich am Bedürftigkeitskriterium orientieren, ließ Innenminister Thomas de Maizière wissen. „Deswegen sind die 300 Euro Sockelbetrag beim Elterngeld systemfremd.“
Beliebte Rechnung
Und de Maizière macht die beliebte Rechnung auf, dass eine Hartz IV-Familie mit zwei Kindern auf einen Sockelbetrag von 1.800 Euro käme, die von einem Alleinverdiener nur schwer erreichbar seien. Unterschlagen wird, dass Hartz IV-Empfänger, die Elterngeld bekommen, mehrheitlich allein erziehend sind und kaum Chancen haben, diesen Sockelbetrag zu erreichen. Und ebenfalls nicht thematisiert wird der Skandal, dass sich Familienernährer(innen) in Deutschland zu Löhnen verdingen müssen, von denen sie ihre Kinder nicht über Wasser halten können.
Worum es allerdings in erster Linie geht, wird in den Talkrunden und Politstammtischen der Republik laut. Dass die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder nur die Tabak- und Spirituosenindustrie anschiebe, war bereits vom hoffnungsvollen Unionsnachwuchs Missfelder zu hören. Dass die FDP schon seit längerem die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger betreibt ist bekannt. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Martin Lindner begründete sie damit, dass das System bestimmten Schichten keine Anreize geben solle, übers Kinderkriegen Geld zu verdienen. Dass aus dem Nachwuchs der Hartz IV-Familien nur Ausbildungsunfähige oder Kriminelle hervorgehen, die lebenslang teuer alimentiert werden müssen, hat der rechte Vordenker Gunnar Heinsohn genüsslich vorgerechnet.
Gewollte und ungewollte Kinder
Man konnte solche Äußerungen bislang gutwillig als „populistisch“ oder „politisch entgleist“ erledigen. Nicht ganz so gutwillig, wird man die Vorstellungen – weniger pointiert und demagogisch – allerdings auch in der liberalen Mittelschicht finden, die gerne ihr bildungsbürgerliches Erbteil fortgepflanzt sähe. Die Zeit-Redakteurin Susanne Gaschke, rechter Ideologie unverdächtig, hat einmal die „Opportunitätskosten“ gut ausgebildeter Frauen, die sich für Kinder entscheiden, gegen die Kosten aufgerechnet, die der Gesellschaft entstehen, wenn sie Kinder aus bildungsfernen Schichten angemessen ausbilden will. Auch ihr wird mulmig, wenn sie mit den überforderten „welfare queens“, den jungen überforderten Frauen, konfrontiert wird, die nichts von gesunder Ernährung und richtiger Kindererziehung verstehen, aber mangels anderer Alternativen ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen.
Die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger bekräftigt, dass in Deutschland Kinder aus bestimmten Schichten gewollt werden, aus anderen jedoch nicht. Zwar haben Erziehungs- und Elterngeld bislang nie die erwünschte Bestandsgarantie erbracht, doch Sozialpolitik, da sollte man sich nichts vormachen, ist immer auch Bevölkerungspolitik, die, wie wir nun sehen, nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Ziele verfolgt. Die Werthaltigkeit steckt in jeder Maßnahme: Man benötigt ja auch die ausgesteuerten älteren Erwerbslosen nicht mehr und streicht deshalb den Zuschuss für ihre spätere Rente. Kalte Aussperrung aus dem Leben, könnte man das nennen: präventiv-pränatal im einen, prospektiv-sozialverträglich im anderen Fall.

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