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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 12. Juni 2010

Geschwätz um die Wehrpflicht

Zur Zeit lässt Verteidigungsminister zu Guttenberg erkennen, dass er die Wehrpflicht eventuell auch im Alleingang aussetzen will. Schliesslich muss gespart werden, und die Ausbildung der Rekruten kann er sich nicht mehr leisten.

Am heftigsten hält der Vorsitzende der Union im Bundestag, Kauder, dagegen: Er befürchtet, dass dann Misstände nicht mehr rasch aufgeklärt werden. Zudem hat er Bedenken, dass die Wehrpflicht, welche das Instrument sei, die Bundeswehr und die Gesellschaft miteinander zu verbinden, eben dies nicht mehr leisten würde. „Wohin das führen kann, wenn dieses Band nicht vorhanden ist, haben wir in unserer Geschichte mehrmals sehen können," sagte er.

Was er damit meint, erschliesst sich erst, wenn man ein wenig in die Geschichte Deutschlands zurückblickt. Vor Hitler gab es die Wehrpflicht im heutigen Sinne nicht mehr, diese war in der Weimarer Republik abgeschafft worden. Die Reichswehr in dieser Zeit war eine auf 100.000 Mann begrenzte Berufsarmee, und diese entzog sich mit der Zeit dem Einfluss der Regierung und wurde zu einem „Staat im Staate“, in dem sich republikfeindliche Kräfte, besonders des konservativ-nationalistischen und antisemitischen Milieus, sammelten.

Falls sich also Guttenberg durchsetzen sollte, muss ein besonders wachsames Auge darauf gerichtet werden.

Den Artikel dazu gibt es hier:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8010659/Caffier-warnt-vor-Soldaten-Werbung-mit-Gogo-Girls.html

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