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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Samstag, 12. Juni 2010

Alabamas weisse Sandstrande sind mit Öl überzogen

BP wurde aufgefordert, an diesem Wochenende endlich den Ausfluss des Öls zu stoppen. Der Konteradmiral der Küstenwache sandte an BP einen Brief.

In BP's Antwort ist die Rede von Mitte Juli. Bis dahin soll eine weitere Methode abgeschlossen sein. Diese soll die Kraft der Hurrikane besser überstehen, und bis zu 2.000.000 Gallonen Öl täglich erfassen.


Stinkende Haufen Öl trocknen in der Sonne, kein Mensch ist an den Stränden.


Hier ist ein Artikel dazu in englischer Sprache:


http://www.huffingtonpost.com/2010/06/12/gulf-oil-spill-leaked-oil_n_609981.html

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