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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 11. März 2010

Arbeiten soll es, das faule Pack !...

Networking an der Schneeschaufel

Silvio Duwe 11.03.2010
Die Pläne der FDP zur Zukunft des Sozialstaates nehmen langsam konkrete Züge an
Guido Westerwelles Sorge, das Nachdenken über erhöhte Leistungen für Hartz IV-Empfänger könne zu einer ähnlich dekadenten Situation wie der im späten Römischen Reich führen, hat die Diskussion über den Sozialstaat heftig angefacht. Bisher hat die FDP mit der von ihr selbst angeheizten Debatte nicht punkten können. Erst jüngst [extern] bezeichnete Enthüllungsjournalist Günter Wallraff den FDP-Vorsitzenden Westerwelle als "Dummbeutel", da er nicht wisse, wer da im Römischen Reich geprasst und geschlemmt habe [http://]. Zudem wurde der FDP vorgeworfen, bisher kein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Sozialsysteme vorgestellt zu haben.

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Diesem Vorwurf tritt die FDP nun mit einem eigenen [extern] Thesenpapier entgegen, welches sie im Rahmen eines Symposiums mit dem sperrigen Titel "Aufstiegschancen schaffen – soziale Effizienz steigern: Deutschland vor der Neuausrichtung der Sozialpolitik" vorstellte. Das Ziel eines "fairen Sozialstaates" wollen die Liberalen, die ihre Thesen als Diskussionsgrundlage verstanden wissen möchten, über einen zweiten Anlauf nach der Agenda 2010 erreichen. Die Agenda 2010 der Regierung Schröder sieht die FDP zwar als Schritt in die richtige Richtung, jedoch fehle es ihr an Konsequenz und Vollständigkeit.

Ein zentraler Aspekt im FDP-Papier ist die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Auf diese Weise sollen Anreize geschaffen werden, auch gering bezahlte Arbeitsangebote anzunehmen. Dahinter steht laut dem Thesenpapier die Idee, dass Vollzeitbeschäftigung eine derart hohe Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung habe, dass diese auch dann erstrebenswert sei, wenn der Lohn trotz einer 40 Stunden-Woche noch zusätzlich mit Sozialtransfers aufgestockt werden müsse.

Mehr lesen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32237/1.html


Noch mehr Lohndrückerei, schliesslich muss sich das Ganze lohnen, irgendwie... Wie wäre es mal damit:
 

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