Es mag ja sein, dass der Architekt, dem wegen Schweissgeruch gekündigt wurde, nichts von Körperpflege hielt. Im Bereich des Möglichen ist auch, dass er ungepflegt wirkte. Doch ein Urteil, dass die Kündigung rechtens war, nicht zu beanstanden an sich - wenn auch die Probezeit diese erleichterte - ist wieder mal so wischi-waschi, dass jeder Arbeitgeber daraus ableiten kann, er dürfe nur noch wohlduftende Menschen beschäftigen.
Jeder Handwerker, der ins Haus kommt, muss nun darauf achten, dass er nicht nach Schweiss riecht. Wenn das nicht klappt, kann es ja nun Beschwerden hageln. Wobei darüber gestritten werden kann, was wohlduftend ist. Gegen Deos und Parfumes kann man auch allergisch sein.
Ich zum Beispiel vertrage nicht alles davon, und wenn ich manches nur rieche, reicht das schon. Es ist dann wie Gasvergiftung. Leider ist zu befürchten, dass nun die Geruchsbelästigungen zunehmen werden - nicht durch Schweissgeruch, sondern dadurch, dass sich die Leute mit Deos und Parfums zudieseln werden, bis der Mensch neben ihnen betäubt umfällt.
Nur ja kein Schweiss...
Alles Menschliche wird vollends eliminiert, obwohl es das Natürlichste ist, dass geschwitzt wird. So ist der Mensch nun mal beschaffen, und das ist schliesslich auch sinnvoll.
Nun ja, auch Urteile können etwas benebelt wirken - von zuviel Parfumdunst eingehüllt - womöglich noch "Opium" oder Ähnliches...
Artikel dazu:
http://www.bild.de/BILD/news/standards/post-von-wagner/2010/03/26/post-von-wagner.html
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/urteil-schweiss-als-kuendigungsgrund_aid_493120.html
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vor 1 Stunde
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