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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Dienstag, 23. März 2010

Vermutlich kein Einzelfall...

der Abzocke...



Abzocke-Vorwurf

AWO Neumünster rechtfertigt Ein-Euro-Praxis

Von Jörg Pfuhl, NDR Info


Sogenannte 1-Euro-Jobs sind eigentlich dazu gedacht, Arbeitslose langsam wieder in reguläre Arbeit zu bringen. Ob das gelingt, ist umstritten. Nun zeigt ein Fall im schleswig-holsteinischen Neumünster fast exemplarisch das Problem: Die gemeinnützige Arbeiterwohlfahrt dort schickt Hartz-IV-Empfänger als Ein-Euro-Jobber zu hilfsbedürftigen Senioren - und kassiert von den Senioren dann acht Euro die Stunde. Nach der Berichterstattung von NDR Info hat sich die AWO am Montagnachmittag verteidigt.
Der Geschäftsführer der AWO Schleswig-Holstein, Volker Andreesen, erklärte auf einer Pressekonferenz in Neumünster: "Die AWO - aber ich denke auch andere zumindest freigemeinnützige Träger - können mit solchen Maßnahmen kein Geld verdienen."

Zunächst "ganz glücklich gewesen"

Zu der "Maßnahme", von der der AWO-Geschäftsführer spricht, gehörte auch Marianne Kalus*. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder hatte dem NDR berichtet, dass sie als Hartz-IV-Empfängerin von der Arbeitsagentur an die AWO Neumünster vermittelt wurde. Sie sei ganz glücklich gewesen, als die AWO einen Ein-Euro-Job für sie hatte. Sie sollte hilfsbedürftigen Senioren zur Hand gehen. "Als ich dann hörte, dass es im Haushalt ist, war ich noch glücklicher", sagte Kalus. "Ich musste in die Haushalte gehen, jeden Tag zu jemand anderem, musste putzen und manchmal auch einkaufen mit den Kunden."
1,25 Euro pro Stunde bekam sie dafür von der AWO, wie sie NDR Info berichtete. Ihr Glücksgefühl habe sich allerdings gedreht, als sie erfuhr, dass die Senioren für ihre Arbeit acht Euro pro Stunde an die AWO zahlen müssen. Diese behalte das Geld ein. Mit so einem Stundenlohn, sagte Kalus, bräuchte sie gar kein Hartz IV: "Das wäre mein Wunsch gewesen, aber nicht diese - ich sag mal - Verarsche von der AWO."

Mehr lesen:

http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/awo130.html

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