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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Montag, 8. März 2010

Comic zum Frauentag - was die Kanzlerin heimlich macht...

 

Nachts vor dem Kanzleramt...

Sie macht überwiegend Bubbles - denn ein Grundgesetz scheinen unsere Politiker nicht zu kennen. Nun gut, in der DDR gab es das ja nicht - jedenfalls nicht wie bei uns. Dass Kanzlerin Merkel damit auf Kriegsfuss lebt, zeigt sich darin, dass sie nicht einschreitet bei Gesetzen, die dagegen verstossen. Sie hätte also Nachholbedarf, wenn es darum geht, das Grundgesetz zu beachten.
Leider scheint es ihr egal zu sein, und allen anderen Politikern leider auch. Was dabei heraus kommt ist heisse Luft mit Schaumschlägerei, eben wie die Bubbles der Kinder...

Leider gelten die Gesetze aber erst einmal, und es ist eine unsägliche Situation die wir in Deutschland vorfinden: Da verstossen die Regierenden so oft gegen das Grundgesetz, dass das Verfassungsgericht mehrmals eingreifen muss - und das Schlimmste ist, dass nach den Urteilen von den regierenden Politikern so getan wird, als wäre das Gericht nicht ganz bei Trost. Es wird kritisiert, weiter gehetzt, weiter getrickst, als wäre nichts gewesen.

Wenn sich ein Bürger so benimmt, dann ist das Geschrei gross - Gesetzesverstoß, Grundrechtemissachtung, Missachtung des höchsten Gerichts. Unsere Politiker allerdings sind anscheinend der Überzeugung, dass sie sich alles erlauben können - auch die heisse Luft mit den Bubbles, mit denen sie dann jahrelang die Menschen des Landes quälen, bis das Verfassungsgericht einschreitet.

Und die Kanzlerin sondert einige Bemerkungen ab, als wären es Seifenblasen und sitzt den Rest aus. Wenn das alles ist, was sie an Emanzipiertheit und Frauenpower anzubieten hat, ist es nicht gerade vorbildlich. Allerdings haben sich regierende Frauen bisher nicht unbedingt durch menschenfreundliche und achtsame Leistungen hervor getan.

Was die Frage aufdrängt, welche Sorte Mensch eigentlich Politiker wird...

http://www.readers-edition.de/2010/03/07/deutsche-politiker-kennen-kein-grundgesetz/


Deutsche Politiker kennen kein Grundgesetz

Sonntag, den 7. März 2010 um 21:12 Uhr von Julien Germain



Zu viele neue Gesetze verstoßen gegen die Verfassung der Bundesrepublik
Eigentlich hält es der deutsche Bürger nicht für möglich, dass ausgerechnet Menschen, die in ihrer beruflichen Hauptsache als Politiker agieren, wissentlich oder unwissentlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch ist es nicht nur eine peinliche, sondern ebenso gefährliche Tatsache, wie es die Grundgesetzeshüter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe herausgefunden und bemängelt haben.
Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Nachfolger inzwischen Andreas Voßkuhle ist, hat nunmehr wiederholt das Parlament dazu ermahnt, bei seiner Gesetzgebung vorwiegend den Geist des deutschen Grundgesetzes wieder stärker zu berücksichtigen. Er hoffe weiter, dass nicht mehr so häufige Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorzufinden sein werden. Ferner wies Papier darauf hin, dass es die Aufgabe der Politik sei, für den harmonischen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Genau dies sei in den vergangenen Jahren eher weniger der Fall gewesen, was jedoch vom Bundesverfassungsgericht verlangt würde.
Als unerbittlicher Verteidiger unserer Freiheitsrechte sagte Papier dem Deutschlandfunk, dass der Staat wie bei den Freiheitsrechten, der körperlichen Unversehrtheit, dem Schutz von Leben und Gesundheit, auch beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht habe. Hier sei in der Tat der Gesetzgeber gefordert, wobei aber auch der Bürger selbst ein hohes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten habe.
Im Rahmen der Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung des höchsten deutschen Gerichts, wonach große Teile  der Speicherung als verfassungswidrig erkannt wurden, verlangten die Karlsruher Richter die sofortige Löschung aller auf Vorrat gespeicherten Daten der Bundesbürger.

Wo kein Kläger, dort kein Richter…
… ein altes deutsches Sprichwort, dass sich nicht nur in diesem einen Fall bewahrheitete. Wie anders soll es sich der Bürger wohl erklären, dass über nahezu unglaubliche sechs Jahre hinweg so genannte “Hartz IV”-Gesetze gegolten haben, deren zweifelhafte Geltung erst dort außer Kraft gesetzt wurde, als ebenfalls das Bundesverfassungsgericht zumindest schon einmal die Berechnungsmethode im Februar 2010 für widerrechtlich und gegen das Grundgesetz verstoßend anprangerte. Auch hier muss der Gesetzgeber eine angemessene Neuregelung herstellen. Dass sich aber noch eine ganze Anzahl von Ungereimtheiten gerade in der Sozialgesetzgebung befindet, wie dies an einem Beispiel im Artikel “Arbeitslose an die Front” vom 03.03.2008 anhand der Verstöße gegen die Artikel 1 und 12 der Verfassung beschrieben wurde, wird wohl erst dann beachtet werden, wenn sich auch zu diesem Verstoß Kläger finden werden.

Eine Serie an Verfassungswidrigkeiten
Im Jahre 2008 erklärten die Verfassungsschützer die durch die Politik gekürzte Pendlerpauschale als verfassungswidrig. Im Januar 2007 sahen die Richter gar im Erbschaftssteuerrecht eine zu beanstandende Verfassungswidrigkeit. Das “Luftsicherheitsgesetz” scheitert in Karlsruhe bereits im Februar 2006. Hier dürfen zur Abwehr eines möglichen Terroranschlags keine Passagierflugzeuge abgeschossen werden. Dies, so das oberste deutsche Gericht, sei weder mit dem Grundrecht, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. Im März 2004 erkannte man dort ebenfalls auf Verfassungswidrigkeit, was das Gesetz zum “Großen Lauschangriff” betraf. Auch wird das “Zuwanderungsgesetz” im Jahre 2002 von den Bundesverfassungsrichtern verworfen.

Eine schallende Ohrfeige für die Politik
Die jüngsten Äußerungen Hans-Jürgen Papiers kann man getrost als schallende Ohrfeige für unsere deutschen Politiker werten. Ganz schlimm allerdings wird es dann, wenn unsere Volksvertreter aus ihrer permanenten Verfassungsignoranz nicht lernen werden. Hinsichtlich der ganzen Serie an Verfassungswidrigkeiten, wie sie hier zumindest bis 2002 nachverfolgt werden konnten, ist ein Zweifel an deren Lernfähigkeit allerdings angebracht. Vielleicht versuchen wir es daher einmal auf einem anderen Weg und stellen unseren ignoranten und vermeintlich demokratischen Gesetzgebern die Frage, ob es denn für sie tatsächlich so erstrebenswert sein kann, mit Radikalpolitikern in einen politischen Topf geworfen zu werden. Denn schließlich war es bis dato die aktuelle Aussage und Handlungsweise der Extremisten, dass für sie die deutsche Verfassung weder verbindlich noch akzeptabel ist. Sollten wir da möglicherweise eine gewollte und schleichende Abkehr von Demokratie und Grundrechten wittern? Spätestens hier müsste man sich die Frage stellen, wes’ Brot man in Berlin isst, um wessen Lieder zu singen. Wir hatten das alles schon einmal…

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