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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 7. Februar 2010

Aus einem Kommentar der Goldseiten: Hartz IV erklärt

http://www.goldseiten-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=13756&s=da670b5825d67c84996edd3c95e6a8a650d55d67


...hallo andere, hier Mitlesende,


Zitat

Die Politik scheint sich von dem Lohnabstandsgebot zu verabschieden. Die Wirtschaftswoche hat das in den letzten Tagen mit mehreren Artikeln eindrücklich herausgearbeitet (vgl. zB. http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/hartz-iv-regelsatz-um-30-prozent-kuerzen-421381/). Das heißt: Arbeit lohnt sich häufig nicht mehr. Man hat mit den Transfereinkommen mehr Geld zur Verfügung als durch normale Arbeit im Niedriglohnbereich.

das ist ein immer wieder gern verbreitetes mediales Gerücht, dass sich Arbeit nicht lohnt oder das es kein Lohnabstandsgebot gäbe. Wir haben mit der Einführung von Hartz IV defakto auch ein Kombilohnmodell erhalten. Soll heißen, der Staat, also wir - stocken zu geringe Löhne und Gehälter auf.



Ein ALG II-Bezieher ohne Arbeit hat derzeit einen Leistungsanspruch von 359 Euro Regelsatz zuzüglich ca. 250 bis 330 Euro Mietanteil (ohne Strom und Warmwasser, da diese Versorgung aus dem Regelsatz gezahlt werden muss!). Gehen wir also von einer Leistung in Höhe von Gesamt 680 Euro aus.



Geht der ALG II-Bezieher nun einer Arbeit nach und verdient Brutto 800 Euro, rund 630 Euro Netto. So ungewöhnlich ist der Stundenlohn übrigens nicht mit 4,76 Euro Brutto, es gibt Branchen: Reinigungsgewerbe, Wachschutz, Einzelhandel, bestimmte Entlohnungsgruppen Zeitarbeit, da werden keine oder kaum höhere Löhne gezahlt; viele Betriebe und Branchen sind nicht tarifgebunden. Es spielt auch keine Rolle - denn wer Leistungen nach SGB II bezieht, ist verpflichtet, jedewede Beschäftigung aufzunehmen, lehnte er den Job ab, würde er für 3 Monate mit 30% Abzug seiner Regelleistung leben müssenn (108 Euro weniger zum Leben). Sittenwidrig ist dieses Gehalt auch nicht und auch aus diesem Grund kann die Arbeitsaufnahme nicht verweigert werden!



Bei 630 Euro Nettolohn stellen wir fest, ist der gute Mann mit einem Leistungsanspruch in Höhe von 680 Euro noch bedürftig, da ihm ja 50 Euro zum soziokulturellen Minimum fehlen. Das ist aber noch nicht alles - von seinem 800 Euro Brutto werden ihm sogenannte Freibeträge zugestanden und zwar wie folgt:



100 Euro Grundfreibetrag

und 20 % der Differenz zwischen den 100 Euro Grundfreibetrag und 800 Euro (700 Euro) = 140 Euro.

(hiernach 10 % der Differenz zwischen 800 und 1200 Euro ohne Kinder oder 800 und 1500 Euro mit Kindern) fällt in diesem Fall wegen der geringen Verdiensthöhe weg.



Gesamter Freibetrag: 240 Euro



(Wohngeld in dieser Höhe ist nicht möglich!)



Wir konstatieren: der Mann verdient 630 Euro Netto, ihm fehlen zur Sozialleistung 50 Euro und ihm stehen Freibeträge aus Erwerbstätigkeit zu in Höhe von 240 Euro = ergänzendes ALG II nach SGB II = 290 Euro.



Nettogehalt 630 Euro

erg. ALG II 290 Euro



Gesamtbetrag: 920 Euro



= das hat der Mann zum Leben, wenn er ein sogenannter Aufstocker ist, der Staat also ein geringes Gehalt mit Sozialleistungen aus Freibeträgen aufstockt/ergänzt (Kombilohn).



Ginge er nicht arbeiten, dann hätte er zum Leben lediglich die nackte Sozialleistung: 680 Euro.



Wir erkennen - selbst, wenn er 50 Euro mehr Nettolohn hätte, stünden ihm aufgrund der Freibetragsregelung im SGB II weitere 240 Euro an Leistungen zu, erst wenn er Netto bei den besagten 920 Euro läge, hätte er keinen Anspruch mehr auf ergänzendes ALG II.



Damit haben wir im Prinzip einen Quasi-Mindestlohn, der Vollzeit bei Netto ca. 5,50 Euro liegt - je nach Bundesland, individueller Situation dürfte ein angemessener Mindestlohn Brutto ca. 7,50 Euro im Mittel betragen. Im Mittel deshalb, weil natürlich ein Arbeitnehmer mit 7,50 Euro Brutto immer noch keine Familie ernähren könnte.



Als die SPD unter Schröder die Hartz-Gesetze einführte (Hartz I-IV), gab es verschiedene Stellschrauben, an denen gedreht wurde, so wurden u.a. die Anwartschaftszeiten und Rahmenfristen für reguläres Arbeitslosengeld herabgesetzt, es wurden Beschränkungen bei Zeitarbeit (Leiharbeitnehmerverhältnisse) aufgehoben, es wurde die zeitliche Beschränkung bei den geringfügigen Beschäftigungen ersatzlos gestrichen. Kündigungsbedingungen wurden etwas arbeitgeberfreundlicher gestaltet. Diese Maßnahmen wurden u.a. ergriffen, um Unternehmen zu motivieren, Arbeitnehmer zu beschäftigen - zu für sie milderen Bedingungen.



Mit der Einführung von Hartz IV wurde dann in Folge über die Freibeträge nach § 30 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html der sogenannte Kombilohn eingeführt, der völlig konträr zu einem Lohnabstandsgebot zu bewerten ist. Über die Zumutbarkeitsregelungen nach § 10 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html und die Sanktionsmöglichkeiten nach u.a. § 32 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html wurde weiterhin dafür gesorgt, dass auch gering entlohnte Arbeitsplätze besetzt werden.



Wir erkennen also - das Lohnabstandsgebot wird nicht über die Sozialleistungen torpediert, sondern es wird unterlaufen über das Zugestehen von Freibeträgen. Fielen diese Freibeträge weg, würde natürlich in unserem beispielhaften (aber korrekt errechneten!) Fall ein Lohnabstandsgebot gegeben sein - und zwar in Höhe von 50 Euro.



Bei der immer wieder diskutierten Frage, ob nun die Sozialleistungen zu hoch oder die Löhne zu niedrig seien, möchte ich jeden hier anwesenden und mitlesenden User bitten, sich in DM-Zeiten zurückzuversetzen und alle Beträge entsprechend umzurechnen und sich ggf. auch zu erinnern, was er oder sie früher verdient hat.



Zu den Regelsätzen bzw. deren Höhe: Bevor das BSHG (Bundessozialhilfegesetz) Ende 2004 außer Kraft gesetzt wurde und Arbeitslosenhilfe als Leistung komplett wegfiel, erhielten die Betroffenen nach BSHG 296 Euro Regelsatz + 2x jährlich Kleidergeld, + Weihnachtsgeld, + Strom und Warmwasser, + angemessene Versicherungen, + medizinisch indizierte Beihilfen + Möbelgeld usw. Nach Einführung der Sozialgesetzbücher SGB I bis SGB XII, erhöhte sich dieser Regelsatz auf seinerzeit 345 Euro, die Betroffenen erhielten also 49 Euro mehr. Diese seinerzeit 49 Euro und jetzt 63 Euro allerdings sind für Ansparungen zur Seite zu legen - die Betroffenen erhalten kein Kleidergeld mehr, es gibt keinerlei Weihnachtsbeihilfen, auch keine med. indizierten Leistungen mehr, Versicherungen sind aus dem Regelsatz zu leisten, ebenso wie Warmwasser und Strom - weiterhin sind Reparaturen von z.B. Waschmaschinen nicht mehr zu übernehmen.



Also liegt im Prinzip eine Leistungskürzung vor, da die Sozialhilfe nach BSHG effektiv über die Gewährung von Sonderbedarfen und Bekleidung höher lag - und trotz Erhöhung der Regelleistungen um 14 Euro seit Einführung von Hartz IV - diese Erhöhung natürlich nicht die gestiegenen Lebenshaltungskosten auffängt von denen auch Hartz IV-Bezieher betroffen sind (ich erinnere hier an Energiekosten und die MwSt-Erhöhung um zwei Prozentpunkte).



Die Wirklichkeit ist ungleich härter - denn nach nur einem Jahr Arbeitslosengeld fällt der Betroffene von hier auf jetzt in eine Sozialleistung, die aufgrund ihrer Bedingungen in der Realität die Löhne weiter gesenkt hat, weiterer Nebeneffekt, die Neiddiskussionen zwischen Betroffenen und Nichtbetroffenen zu schüren und natürlich die Angst um den eigenen Arbeitsplatz.



Es gibt Beschäftigungsbereiche, an denen man nicht eine einzige Vollzeitkraft antrifft, wieder andere Branchen lagern ihre Arbeitsplätze aus auf Zeitarbeit, um Lohnkosten zu senken - beste Beispiele sind hier Daimler, Schlecker, es gibt aber auch noch zahlreiche andere Unternehmen, die nach diesem Muster verfahren. Wer ALG II bezieht und sich auf Stellen bewirbt, bekommt auch häufig genug zu hören, dass nur ein Betrag X als Gehalt gezahlt würde; "den Rest können Sie sich ja von Ihrer ArGe holen". Wer nicht spurt oder mitspielt, erhält nicht nur den Job nicht, sondern wird als Arbeitsverweigerer an die ArGe gemeldet und dort mit Leistungskürzung (1/3 vom Lebensunterhalt) bestraft.



Wer sich das DM-Modell vor Augen hält, wird sich auch erinnern, dass es vor nicht einmal 11 Jahren keine derartigen Niedrig-Löhne gab - es sei denn, man hatte so gar nichts gelernt, keine Berufsausbildung etc.



Vor Augen halten sollte man sich an dieser Stelle auch, dass auf 1/2 Millionen offene Stellen mindestens 7 Millionen Arbeitslose kommen (geschönte statistische Variante), in Wirklichkeit sind die Zahlen natürlich viel höher, denn ein 400-Euro-Job (der keinesfalls den eigenen Lebensunterhalt deckt), führt nicht dazu, als arbeitslos geführt zu werden, jede Maßnahme, Fremdbetreuung/Fremdvermittlung führt zum Herausfall aus der Statistik. Geschätzt haben wir es mit rund 10 Millionen Betroffenen zu tun, die natürlich längst nicht alle die ihnen zustehenden ergänzenden staatlichen Leistungen beanspruchen, etwa aus Scham nicht, oder weil sie Angst vor Repressalien haben.



Und um abschließend auf das o.a. Vorurteil zu sprechen zu kommen: Es gibt sie schlicht nicht, die Arbeitnehmer, die weniger verdienen, als ihnen an Sozialleistungen zustünde - es gibt lediglich Geringverdiener, die sich scheuen, Sozialleistungen zu beantragen. Dafür sprechen auch die aktuellen Zahlen - wir haben derzeit lediglich 1,3 Mio. sogenannte "Aufstocker" - sind aber im Westeuropäischen Raum so ziemlich der einzige Staat, der keine verbindlichen Mindestlöhne festsetzen möchte und mittlerweile zum Niedriglohnland verkommen (gemessen an westlichen Verhältnissen). Das sollte zu denken geben.



Wer sich natürlich weiterhin medial infiltrieren lassen mag - Bitte - die eigene Betroffenheit ist maximal ein Jahr entfernt und erst dann kann man als bis dato Nichtbetroffener wirklich beurteilen, wie es wirklich ist, von 359 Euro (Regelsatz Lediger, Alleinstehender) bzw. von 320 Euro (Regelsätze Ehepaare) längerfristig leben zu müssen... von der Häme Nichtbetroffener einmal ganz abgesehen. Der Feind befindet sich in unseren Mauern. Gegen unseren eigenen Luxus, unsere eigene Dummheit und unsere eigene Kriminalität müssen wir kämpfen! (Cicero) 

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