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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 12. Januar 2011

Vorschriften für Leibeigene



von Welt-Online, 12.01.2011

Arbeitgeber darf das Tragen von BHs vorschreiben.

 

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen vorschreiben, BHs oder Unterhemden zu tragen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10). Nach Ansicht des Gerichts ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. In der Vereinbarung waren strenge Regeln über das Aussehen der Beschäftigten festgehalten. Zu Recht, befanden die Richter. Die Vorschriften dienten dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild.

Auch die Fingernägellänge darf vorgeschrieben werden! - Hier weiter lesen:

http://news.de.msn.com/kurznotiert-bilder.aspx?cp-documentid=155827715

o Die Mitarbeiterinnen müssen BHs, Bustiers bzw. ein Unterhemd tragen, damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutzt.

o Außerdem muss die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein, damit sie nicht durchscheine.

http://www.mopo.de/2011/20110112/deutschland-welt/panorama/frauen_muessen_bhs_und_hautfarbende_unterwaesche_tragen.html


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