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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 10. Januar 2011

FRONTEX - Schengen eine Chimäre?

http://www.cop2cop.de/2011/01/10/schengen-eine-chimare/


Schengen eine Chimäre?

10. Januar 2011 | Themenbereich: Aktuelle Veranstaltungen, Berlin | Drucken
“Der Raum ohne Binnengrenzen, in dem sich die Menschen ungehindert bewegen können, ist eine der größten Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit und für die Bürger von erheblichem Nutzen. Daher ist es bedauerlich, dass die betreffenden Vorschriften, wie der Bericht zeigt, nicht überall eingehalten werden”, so die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström. Im Rahmen des 14. Europäischen Polizeikongress, der am 15. und 16. Februar 2011 im Berliner Congress Center (bcc) tagen wird, werden zahlreiche nationale und europäische Sicherheitsexperten wie der Exekutivdirektor FRONTEX, Ilkka Pertti Laitinen, der Sonderbeauftragte von Interpol bei der Europäischen Union, Pierre Reuland, und der Abteilungsleiter Angelegenheiten der Bundespolizei im Bundesministerium des Innern, Franz-Josef Hammerl, die Herausforderungen und Strategien zur europäischen Sicherheit im globalen Raum diskutieren.


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