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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 5. August 2010

..a propos: Strompreise...

...dabei überkommt mich nur noch Zynismus, wenn ich an den Betrag denke, den ich jeden Monat überweisen muss...




http://www.randzone-online.de/?p=6986


LESETIPP: Die dreisten Machenschaften der Energiekonzerne

Von Klaus Wallmann sen. | 5. August 2010
“Mit fadenscheinigen Begründungen erhöhten die Energieriesen jüngst die Strompreise. Nachdem am Dienstag eine Experten-Studie veröffentlicht wurde, nach der diese Preiserhöhungen ungerechtfertigt sind, hat sich das Parlament entschieden, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Energiekonzerne können dieser Untersuchung gelassen gegenüber stehen. Bislang gab es selten Entscheidungen aus Berlin, die ihnen Probleme bereiteten. Grund dafür ist die forcierte Lobbyarbeit der Stromkonzerne, die so weit geht, dass die Politik sich die Gesetze von den Monopolisten diktieren lässt.” ZUM ARTIKEL

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