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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 19. August 2010

Verfahren gegen Oberst Klein folgenlos eingestellt



Kundus-Affäre

Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt

Fast ein Jahr liegt das verheerende Bombardement von Kundus mit mehr als 100 Opfern zurück. Erst jetzt steht fest, dass der verantwortliche Bundeswehr-Oberst Klein mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat: Nach der Bundesanwaltschaft hat auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier wegen des verheerenden Bombardements von Kundus eingestellt. "Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben", hieß es.
Damit ist der Fall für den damaligen Befehlshaber der Bundeswehr in der nordafghanischen Provinz ohne rechtliche Konsequenzen abgeschlossen.

Keine Gegenüberstellung mit Guttenberg

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wird sich jedoch noch voraussichtlich bis Ende des Jahres mit dem Fall beschäftigen. Allerdings entgeht Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg einer Gegenüberstellung mit seinen ehemaligen Spitzenbeamten Wolfgang Schneiderhan und Peter Wichert.

Weiter lesen:

http://www.tagesschau.de/inland/kundusangriff104.html

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