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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Dienstag, 31. August 2010

Stellungnahme der deutschen Bundesbank zu Sarrazin

http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2010/20100830.stellungnahme.php

Pressenotiz
 
Frankfurt am Main
30. August 2010
 
 

Stellungnahme zu den Äußerungen von Dr. Sarrazin

Der Vorstand der Deutschen Bundesbank distanziert sich entschieden von diskriminierenden Äußerungen seines Mitglieds Dr. Thilo Sarrazin. Dr. Sarrazin, ein ehemaliges Mitglied des Berliner Senats, hat sich mehrfach und nachhaltig provokant geäußert, insbesondere zu Themen der Migration. Diese Äußerungen stehen in keinem Zusammenhang mit den Aufgaben der Deutschen Bundesbank. Dr. Sarrazin gibt darin nicht die Ansichten der Deutschen Bundesbank wieder.
Aufgrund ihrer besonderen Stellung sind die Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Bundesbank verpflichtet, bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Diese Verpflichtung missachtet Dr. Sarrazin mit seinen Äußerungen fortlaufend und in zunehmend schwerwiegendem Maße.
Nach dem Verhaltenskodex für Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbank müssen sich die Vorstandsmitglieder jederzeit in einer Weise verhalten, „die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrecht erhält und fördert“ (Nummer 1 Absatz 3). Der Vorstand der Bundesbank stellt fest, dass die Äußerungen von Dr. Sarrazin dem Ansehen der Bundesbank Schaden zufügen. Obwohl diese Äußerungen als persönliche Meinung deklariert sind und Dr. Sarrazin ausdrücklich nicht für die Bundesbank spricht, werden sie zunehmend der Bundesbank zugerechnet.
Die Bundesbank ist eine Institution, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Die abwertenden Äußerungen von Dr. Sarrazin sind geeignet, den Betriebsfrieden erheblich zu beeinträchtigen, zumal zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Migrationshintergrund haben. Die Bundesbank dankt ausdrücklich allen Beschäftigten für ihren Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesbank und für die Loyalität, die sie der Institution erweisen.
Der Vorstand der Deutschen Bundesbank wird unverzüglich ein Gespräch mit Herrn Dr. Sarrazin führen, ihn anhören und zeitnah über die weiteren Schritte entscheiden.

 

2 Kommentare:

  1. Also ich hab ja die Theorie, dass Leute die sich so aufführen, gerne mit einer schönen Abfindung rausgeworfen werden wollen.

    Alternativ könnte man noch nach einer Diagnose im ICD schauen, :-)

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  2. Diagnose ist immer mal gut, aber derlei Diagnosen passieren solchen Leuten eher selten, scheint mir.
    Schade, dass wir keine Abfindung bekommen, wenn wir durchdrehen - grins. Naja, dafür ticke ich lieber anders, das ist letztendlich mehr wert.

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