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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 20. August 2010

Nicht jede darf in die USA

http://blog.fefe.de/?ts=b293f621


  • [l] Die Charme-Offensive der USA geht weiter: sie haben jetzt Gaby Weber die Einreise verweigert. Lesern dieses Blogs ist sie bekannt wegen ihrer Eichmann-Recherchen, wegen ihrer Klage gegen den BND und wegen ihrer Arbeit zu verschwundenen Daimler Benz-Betriebsräten unter der argentinischen Militärdiktatur. Sie wollte in die USA einreisen, um im Nationalarchiv zu recherchieren, aber wurde an der Grenze abgefangen, sieben Stunden verhört, und wieder nach Hause geschickt.Formaljuristisch ist sie in eine Falle gelaufen, weil sie vor einer Weile ein Visum beantragen wollte, aber die haben ihr gesagt, als Journalistin soll sie Visa Waiver machen und kein Visum beantragen, und das haben sie in den Akten als "Visum verweigert" eingetragen. Bei der Einreise unter Visa Waiver kriegt man dann ein Formular, wo man u.a. gefragt wird, ob einem schonmal die US-Einreise verweigert wurde, wo Visum verweigert als Einreise verweigert zählt, aber das wußte sie nicht und hat nein angekreuzt, und das war der Vorwand, um sie nicht reinzulassen. Wem einmal die Einreise in die USA verweigert wird, der kommt nie wieder ohne Visum rein, und für den gibt es eine 10-Jahres-Sperrung beim Visum-Beantragen. Für Journalisten ist das also gleichsam ein Arbeitsverbot. Tolle Wurst, liebe Amis.
    Oh übrigens, in der gleichen Besuchercharge wurde auch ein 15jähriges Mädchen nach Hause geschickt, bei der die Mutter verpeilt hatte, das die Tochter für eine Austauschschülerschaft ein Visum braucht. Die Mutter mußte einreisen, das Kind mußte zurück. So macht man sich beliebt!

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