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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 21. August 2010

Propaganda und Realität - alles ist anders, als man denkt...,

...ist komplizierter und verwickelter.

Wie in diesem Fall zum Beispiel:

Iran

Der erste Stein

Von Dieter Bednarz

Auch nach seiner Flucht kämpft der Teheraner Anwalt Mostafai für seine von der Steinigung bedrohte Mandantin Aschtiani. Ihr Fall ist dramatischer als bislang bekannt.

Schon wieder Koffer packen. Raus aus dem Zimmer unterm Dach. Weiterziehen. Mohammed Mostafai, 37, ist erschöpft, auch die kalte Dusche hat seine Müdigkeit nicht vertrieben. Aber nach knapp drei Wochen auf der Flucht besitzt Mostafai inzwischen immerhin einen Koffer. Bei seinem Marsch über die Berge in die Türkei trug er nicht mehr als einen kleinen Rucksack, gerade groß genug für seinen Laptop und einen Satz Unterwäsche.

Mit seiner wenigen Habe hockt der iranische Anwalt und Menschenrechtler - der selbst zu einem internationalen Menschenrechtsfall geworden ist - nun in einem kleinen Hotel in Oslo und fragt sich, wie es weitergeht.


Mehr erfahren:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,712272,00.html

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