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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 10. Mai 2010

Sozialhilfe anderer Art, als allgemein beschimpft...





Sie betteln nicht, sie fordern... -
sie warten nicht, fragen nicht, sie nehmen ganz einfach...


http://www.mein-parteibuch.com/blog/2010/05/10/weitere-sozialhilfegelder-fuer-bankenmilliardaere/#more-3944



Weitere Sozialhilfegelder für Bankenmilliardäre

von @ 3:26. abgelegt unter Finanzen, Korruption, EU
Ach, was haben wir gelacht über das System “Verbriefen und Vergessen“. 470, 480, wer bietet mehr, 500 Milliarden Euro gab es dann vor eineinhalb Jahren als Sozialhilfe für gewissenlose Bankenmilliardäre. Das war inmitten der größten Sozialkrise der Geschichte und doch gab es keine ernstzunehmenden Proteste. Die dazugehörenden Kürzungsmaßnahmen im Sozialbereich beabsichtigt der mit dem legendären 100.000-Marks-Gewissen ausgestattete neue deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble schließlich erst nach der gestrigen Wahl in NRW zu verkünden.
Bei der Plünderung Griechenlands durch die internationale Finanzwelt ging es schon nicht mehr so glimpflich ab. Die mit den Dutzenden Milliarden Euro schweren Sozialhilfemaßnahmen für Bankenmilliardäre in Griechenland einhergehenden Sozialkürzungen haben dort zu wütenden Protesten geführt, während derer drei Banker verbrannt wurden.
Wer gedacht hat, damit sei das Ende der Fahnenstange der Schamlosigkeit der Bankenmilliardäre und ihrer bis auf die Knochen korrupten Politmarionetten erreicht, sieht sich getäuscht. Gerade eben ist in der Tagesschau zu lesen, dass die EU-Finanzminister zur politischen Durchsetzung von drastischen Sparprogrammen nochmal 720 Milliaden Euro Sozialhilfe für Bankenmilliardäre bereitstellen wollen, damit die bei Bankenmilliardären nicht gern gesehenen Zinsausfälle wegen Insolvenz vermieden werden.
Unklar ist allerdings noch, ob die in den nächsten Wochen und Monaten bekanntzugebenden Sparprogramme dazu führen, dass auch in Deutschland Banker brennen werden, oder ob das in Deutschland nur dazu führt, dass Regierungen, die so etwas zu verantworten haben, wie gestern in NRW geschehen, abgewählt werden.

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