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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 3. Februar 2010

Anzeige gegen Kanzlerin Merkel aus den eigenen Parteireihen...

wegen Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat.

Erstattet wurde die Anzeige von dem Dresdner Rechtsanwalt Frank Hanning - der das vier Seiten umfassende Werk gegen Angela Merkel per Fax überstellte.

Hier weiterlesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article6243842/CDU-Mitglied-stellt-Strafanzeige-gegen-Merkel.html

2 Kommentare:

  1. Dann hat er selber Dreck am Stecken oder wird von einer Lobby dazu gezwungen!

    Denn warum nur immer wieder die "kleinen Leute" verfolgen, demütigen und bestrafen? Sogar als Sozialschmarotzer bezeichnet werden?
    Und die "Großen", die WIRKLICHEN Verbrecher sollen davon kommen???

    Sehe ich nicht ein. Gleiches Recht für alle. Auch wenn es mir meinen letzten Steuergroschen kostet. Solche "Menschen" (?) gehören an den Pranger, damit die Gerechtigkeit wieder hergestellt wird.

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  2. Ein Kommentar als Student, der garantiert kein Geld in der Schweiz hat:

    Ich finde es nicht richtig - egal unter welchen Umständen - die gestohlenen Daten zu kaufen.
    Ein Rechtsstaat muss mit rechtlich korrekten Mitteln vorgehen, auch zum Schutze aller Bürger. Einen Staat, der alles "durfte" hatten wir bereits - und sich als Bürger mit den eigenen, rechtlich korrekten Mitteln nicht mehr gegen die Mittel des Staates wehren zu können ist das Schlimmste, was passieren kann.

    Der "kleine Mann" darf doch nicht einmal heimliche Tonaufzeichnungen vor Gericht geltend machen - aber der Staat geklaute CD's?! D.h. hier kann man sich nicht einmal mit den selben Mitteln wehren.

    Und wenn ich die CD kaufe? Dann mache ich mich Strafbar, Kauf von Hehlerware.

    Falls unsere Regierung das tut - und ungestraft davonkommt - dann ist's vorbei mit dem demokratischen Rechtsstaat. Das ist ein deutlich größeres Verbrechen, als alle Steuerhinterzieher mit ihren Schweizer Konten zusammen.

    P.S.: Wie wehrt sich denn jemand, dessen Daten fälschlicherweise auf der CD sind, wie stark kann man der Quelle der Daten vertrauen? (Datenfehler kann es durchaus geben) - mit rechtlich korrekten Mitteln in etwa?

    Aufwachen.

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