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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 8. September 2010

Die Verfallszeit der Gesetze



PR-Firmen, Lobbyisten und Werbehanseln verkaufen ihre manipulativen Strategien gern mit einem Neusprech, der von “Vertrauen”, “Authentizität”, “Transparenz” und “Sicherheit” faselt. Am lautesten immer dann, wenn Lügen, Vertuschung, Betrug und billiges Schauspiel gegeben werden. Die Atombetreiber und ihre von langer Hand geplante Kampagne sind ein wenig überraschendes Beispiel dafür.
Haarausfall beschert einem allerdings das Gehampel einer “Bundesregierung”, die sich offenbar immer nur dann einigen kann, wenn es um Geschenke an Kapitalverwerter geht. Da spielt dann nichts mehr eine Rolle, was noch irgend mit seriöser Politik oder auch nur Gesetzestreue zu tun hat. Von Anfang an habe ich mich gefragt, was denn ein neues Gesetz wert ist, das ein bestehendes ad absurdum führt.
Die Halbwertszeit der Regierung
Der Atomausstieg, der ausdrücklich in Verhandlungen mit den Monopolisten und deren Zustimmung zustande gekommen ist, wird einfach beseite geschoben, weil es einer lobbyfreundlichen Regierung in den Kram paßt, die sich davon ein wenig Geld für den Haushalt verspricht und den Stromkumpels satte Gewinne. Die Drohung des SPD-Chefs, den Mumpitz bei Gelegenheit rückgängig zu machen und der nicht ganz zu unrecht daran erinnert, daß auch die Regierung eine Halbwertszeit hat, zeigt keinerlei Wirkung. Dabei droht noch größerer Schaden als nur das lässige Weiterfahren von Schrottreaktoren.
Not amused sind auch die ohnehin zur Bedeutungslosigkeit verdammten kleinen Stromproduzenten. Dumm gleaufen, Freunde, ihr seid einfach nicht dick genug, um eine Regierung zu erpressen. Was da zerstört wird, ist nicht weniger als die Vertragsfähigkeit des Gesetzgebers. Dabei ist die Frage der Käuflichkeit sogar zweitrangig. Niemand kann Regierung und Parlament mehr ernst nehmen, wenn langfristige Vereinbarungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt werden. Die Konzerne denken eh nur von zwölf bis Mittag und reiben sich die Hände, wenn sie die Dilettanten aus der Quasselbude wieder einmal um den Finger gewickelt haben.

Mehr erfahren:


http://feynsinn.org/?p=4605

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