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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 10. August 2010

Ministerin von der Leyen lügt mal wieder:

Unbekanntes Gutschein-Modell

Wo ist von der Leyens coole Karte?

Das von der Arbeitsministerin gepriesene Gutschein-Modell für arme Kinder kennt in Schweden gar niemand - nicht mal die zuständigen Behörden. Dabei soll es das Modell schon seit zehn Jahren geben.
So wie die Schweden sollten wir es machen, tönt es immer wieder aus deutschen Politikerkreisen – und Ursula von der Leyen ist da keine Ausnahme. Jetzt hat es ihr die Chipkarte angetan, mit der man im Norden Extra-Sozialleistungen abrechnet: die Musikstunden der Kinder oder Schwimmunterricht. Solche Ausgaben sollen auch den Hartz IV-Empfängern nicht in bar ausgezahlt werden, meint die Arbeitsministerin, sondern nach dem schwedischen Karten-Modell. Die Kinder dort fänden das cool, sagt sie.
Dumm nur, dass das angebliche Modell in Schweden so gut wie unbekannt ist, obwohl es dieses seit zehn Jahren geben soll. Der Korrespondent möge beschreiben, wie die Chipkarte funktioniert, lautet der Auftrag. Ich habe aber noch nie davon gehört. So beginnt die Suche.

Mehr erfahren:

http://www.fr-online.de/politik/wo-ist-von-der-leyens-coole-karte-/-/1472596/4538156/-/index.html

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