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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 2. Mai 2010

Was taugt das Mitgefühl unserer Regierung?...

Nichts, wie es scheint,- grosse Klappe, nichts dahinter...



Asyl für Iraner

Nur warme Worte

Die Bundesregierung sperrt sich gegen die Aufnahme von 20 Folteropfern aus Iran 


Als Hunderttausende Iraner im vergangenen Sommer in Teheran friedlich gegen die gefälschten Wahlen protestierten, konnten sie sich der Sympathie der ganzen Welt sicher sein. Erst recht, als das Regime seine Schläger losschickte, in die Menge schießen ließ und schließlich Tausende seiner Bürger in Gefängnisse warf.
Auch Angela Merkel kritisierte die Brutalität der Sicherheitskräfte und versicherte »den Angehörigen der Opfer meine Anteilnahme«.
Wie viel ist das Mitgefühl der deutschen Regierung wert? Das müssen sich heute jene fragen, die Tod, Folter und Gefängnis in Iran mit knapper Not entkommen konnten...

...Es sind Studenten darunter, die im Gefängnis mit Stöcken vergewaltigt wurden. Einem wurden mehrere Wirbel zertrümmert. Wieder ein anderer war schlimmem Psychoterror ausgesetzt – man zwang ihn, Fäkalien zu essen –, infolge dessen er unter asthmatischen Angstattacken leidet. Die Türkei duldet diese Menschen in armen Satellitenstädten am Südostrand des Landes. Dort kämpfen sie ohne Einkommen und ausreichende ärztliche Betreuung ums Überleben, in steter Angst vor dem iranischen Geheimdienst. Der Bundesregierung liegt bereits seit Januar eine Liste mit etwa 80 Namen und Fallgeschichten vor – darunter die vieler Journalisten, Blogger und studentischen Aktivisten der »grünen Bewegung«. Doch die deutschen Stellen bemühten sich zunächst, die Liste der Kandidaten für eine Aufnahme auf höchstens 20 zusammenzustreichen. Selbst diese geringe Zahl will im zuständigen Innenministerium niemand bestätigen. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr nahmen alleine die USA aus der Türkei 1169 iranische Flüchtlinge auf, Kanada 255, Australien 89 und Schweden immerhin 45.

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.zeit.de/2010/18/Iran-Fluechtlinge




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