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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 3. Mai 2010

..verschärfter Kerker in Deutschland...

http://www.cop2cop.de/2010/05/03/alarmierende-situation-im-frauenstrafvollzug/


Alarmierende Situation im Frauenstrafvollzug

3. Mai 2010 | Themenbereich: Aktuell, Nordrhein Westfalen | Drucken
Nach den erschütternden Vorwürfen über die menschenunwürdige Behandlung von Schwangeren in den Frauengefängnissen in NRW steht jetzt fest: Die Versorgung von Frauen in Haftanstalten ist insgesamt erschreckend. Dies ergab die Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 14/11081) von Monika Düker MdL, rechts- und innenpolitische Sprecherin Bündni90/Die Grünen, die sich in der Haftanstalt Köln auch selbst ein Bild von der Situation machte. Hierzu Düker:
“Die Ministerin kann es nicht länger verheimlichen: Die Zustände für Frauen in Haft sind erschreckend. Fast die Hälfte aller inhaftieren Frauen können von einer Einzelzelle nur träumen. Zum Teil müssen sich vier Frauen eine Zelle teilen. Skandalös ist es, dass immer noch in 52 Hafträumen Frauen nicht nach den mehrfach gerichtlich festgestellten Standards zur menschenwürdigen Unterbringung leben müssen.
Dass der Frauenstrafvollzug von Justizministerin Müller-Piepenkötter insgesamt sträflich vernachlässigt wurde, wird auch dadurch belegt, dass inhaftierte Frauen weit häufiger als Männer massive psychische Erkrankungen in Verbindung mit Suchtmittelabhängigkeiten in allen Formen aufweisen. Das belegt die Studie von Dr. C.-E. von Schönefeld, der auf die besonders prekäre Situation von Frauen im Strafvollzug hingewiesen hat.
Frau Müller-Piepenkötter muss ihren Pflichten als Ministerin endlich nachkommen: Die Menschenwürde darf nicht an den Gefängnistoren enden!”


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