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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 12. Mai 2010

Hinter Wahlen und Finanzdebakel versteckt wurde beschlossen. das Mandat der Bundeswehr im Kosovo um ein weiteres Jahr zu verlängern...

Der Bundestag muss allerdings noch zustimmen. Dies dürfte jedoch kaum ein Hindernis sein, da bisher auch immer zugestimmt wurde.


Wenn Kanzlerin Merkel also auf dem ökumenischen Kirchentag als "Tankgirl" erscheinen würde, wäre dies wenigstens ehrlicher, als das scheinheilige Gerede von "christlichem Leitbild".Allerdings könnte auch angenommen werden, dass die aggressiven Elemente dieses Weltbildes wohl wieder mehr zum Tragen gekommen sind. Zimperlich waren die Christen früher ja auch nicht gerade.

Der breite Wet, wie er früher verpönt wurde, ist eben doch der bequemere - unwiderstehlichere - und gilt nun offenbar als Segen des Allmächtigen. Was dieser selbst davon hält, wurde aber nicht hinterfragt.

Hier nun die Erklärung zum weiteren Kosovo-Einsatz:

http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2009/05/2009-05-06-bundeswehr-weiter-in-kosovo.html


Bundeswehr weiter in Kosovo

Di, 11.05.2010
 
Die Bundesregierung hat die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes Kosovo-Force (Kfor) um ein weiteres Jahr beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen. 
Die Lage in Kosovo hat sich nach den Unruhen im Zuge der Unabhängigkeitserklärung 2008 weitgehend stabilisiert. Die Republik Kosovo wünscht aber weiterhin die fortgesetzte Truppenpräsenz, bis die eigenen Sicherheitsorgane selbst für Ordnung sorgen können.
 
Der Auftrag von Kfor lautet, die Republik Kosovo beim Aufbau eines multi-ethnischen, friedlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Gemeinwesens zu unterstützen und dies militärisch abzusichern. Vor allem gilt es, humanitäre Hilfe zu leisten und die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern. Auch sollen die Verwaltung und internationale Hilfsorganisationen unterstützt werden.
 

Obergrenze herabsetzen

 
Das Kfor-Kontingent hat eine Gesamtstärke von rund 9.500 Soldatinnen und Soldaten aus 32 Nationen. Das derzeitige Kontingent der Bundeswehr umfasst circa 1.500 bei einer aktuellen Mandatsobergrenze von 3.500.
 
Die positive Entwicklung der Lage vor Ort und der Aufbau selbsttragender Sicherheitsstrukturen ermöglichen es, die Obergrenze auf 2.500 Soldatinnen und Soldaten herabzusetzen. Diese Kräfte sind für das gesamte Aufgabenspektrum erforderlich. Weitere Reduzierungsschritte sind möglich, wenn sich die positive Lageentwicklung fortsetzt.
 

Fortschritte beim Aufbau eigener Sicherheitsstrukturen

 
Anfang 2009 begann die Republik Kosovo mit dem Aufbau einer Kosovo Security Force (KSF). Sie hat mittlerweile rund 1.800 Angehörige, ist multi-ethnisch besetzt und für Frauen und Männer offen.

Die Bundeswehr beteiligt sich an der Ausbildung dieser Kräfte und berät beim Aufbau von Sicherheitsstrukturen. Die Aufgaben konzentrieren sich zunächst auf Krisenreaktion, Sprengmittelbeseitigung und Zivilschutz. Eine erste Bewährung der KSF erfolgte während der Hochwasserhilfe in Nord-Albanien im Januar 2010.
 
Grundlagen des Einsatzes

Deutschland beteiligt sich seit 1999 an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo. Grundlage ist die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN). Die deutschen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat der UN, des Nato-Sicherheitsrates sowie die Zustimmung des Deutschen Bundestags vorliegen.
 
 

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