Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 1. Mai 2010

Hinter Stäben? --- Burkaverbot, etc. --- Christo durfte verhüllen, Frauen nicht...


Und doch ist alles auch Kunst - auch die Kleidung...

 

"Hinter tausend Stäben keine Welt"

Thomas Pany 30.04.2010

Gefängnis und hohe Geldstrafen: Frankreichs Antiburka-Gesetz zeigt Härte und verschleiert seine Beweggründe.

Diese Strafen sind ernstzunehmen: 150 Euro, falls die Frau mit einem gesichtsverhüllendem Schleier in der Öffentlichkeit angetroffen wird. Bis zu 15 000 Euro für den Mann, falls ihm nachgewiesen wird, dass er die Frau mit "Gewalt, Drohungen oder Missbrauch seiner Macht" zum Tragen der Burka, des Niqab oder anderer solcher Schleier angestiftet hat. Darüberhinaus könnte er nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der französischen Regierung dazu verurteilt werden, bis zu einem Jahr lang die Welt nur durch Gitterstäbe sehen - ähnlich vielleicht wie seine Frau durch die Burka blickt, nur mit mehr Luft. Ob ihm dann ist wie bei [extern] Rilke: "als ob es tausend Stäbe gäbe und hinter tausend Stäben keine Welt", ist gar keine so schöngeistige Frage. Sie stellt sich - mit einigen anderen - bei der Ansicht des französischen Anti-Burka-Gesetzentwurfes, der heute in wichtigen Punkten im Figaro [extern] veröffentlicht wird.

 Mehr lesen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32550/1.html


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen