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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 10. Mai 2010

Für finstere, zweifelhafte Gestalten ist auch immer Geld da

Bischof Mixa bezog sein Gehalt ja nicht überwiegend von der Kirche, sondern aus der Staatskasse - vorzugsweise Bayern. Auch wenn er jetzt wegen vielerlei Verfehlungen, die im normalen Leben als Verbrechen gelten, in den Ruhestand entlassen wurde, ist immer noch Geld für ihn da.


Mixas Pensionsansprüche bleiben bestehen (auch Dank der Helfer in Politik und Medien)

...Was wird nun aus Mixa?

Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt und beziehen rund 7.700 Euro, Erzbischöfe sowie der evangelische Landesbischof sogar fast 10.000 Euro. 
Quelle: IBKA
Da Mixa in den Ruhestand versetzt und nicht etwa das Dienstverhältnis aufgekündigt wurde, behält der 69jährige alle seine Pensionsansprüche. Auf die Dienstwohnung (Dienstvilla), das Dienstauto und andere Annehmlichkeiten wird Mixa (vorerst) verzichten müssen, aber seine Pension in Höhe von monatlich mindestens 5.524,75 T€uronen steht ihm laut BRD- Gesetz* zu. Für diese Pension hat der Steuerzahler aufzukommen, also auch die Opfer...

Den ganzen Bericht lesen:

http://luzifer-lux.blogspot.com/2010/05/mixas-pensionsanspruche-bleiben.html

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