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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 13. März 2010

Hartz IV - sich wehren gegen die Menschenrechtsverletzungen

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-sanktionen-stoppen-widersprueche-ueberpruefungsantraege-stellen-klagen_20100313.html#more-13848


Hartz IV Sanktionen stoppen: Widersprüche, Überprüfungsanträge stellen, klagen!

“Hartz4-Plattform” und “Arge-Freiburg” bieten Hilfe, um sich gegen Menschenrechts-Verletzung per Gesetz durch § 31 SGB II zu wehren
Bild: Sozialticker InformationHartz4-Plattform und Arge-Freiburg erklärten gegenüber dem Sozialticker, dass Sie ab sofort Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen anbieten, deren Menschenrechte durch Hartz IV-Sanktionen per Gesetz verletzt wurden und werden. Die bundesweit arbeitende Bürgerinitiative aus Wiesbaden, und die Freiburger Initiative, haben gemeinsam ein Antragsmuster entwickelt, welches einfach ausgedruckt, als Widerspruch oder Überprüfungsantrag mit den entsprechenden persönlichen Daten bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.
„Hintergrund,“ so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „ist nach unserer Überzeugung die Rechtsauffassung, dass mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar gleichzeitig der Sanktions-§ 31 SGB II gekippt ist.“ Und sie ergänzt: „Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass voraussichtlich sämtliche Sanktions-Bescheide nicht die Voraussetzungen des Bundessozialgerichts-Urteils vom 18. Februar 2010 erfüllen und schon alleine deshalb unrechtmäßig sind. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 SGB II von Anbeginn nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes verstößt.“

Die beiden Initiativen werden ihr Hilfe-Angebot Anfang kommender Woche zusätzlich um ein Muster für die sozialgerichtliche Eilklage, eine „Einstweilige Anordnung“, ergänzen. „Denn wir halten es für eine erwiesene Notlage – wie sie für Eilklagen vorausgesetzt wird -, schon alleine, wenn Menschen „nur“ 10 oder 30 % des zum Leben nicht ausreichenden Regelsatzes vorenthalten wird - und für geradezu unerträglich, wenn sie gar ohne einen einzigen Cent, nicht selten ohne die Miete zahlen zu können, von diesem reichen so genannten Sozialstaat ins existenzielle Aus gestürzt werden.“
Das Ministerium von der Leyen sieht im „§ 31 (…) eine der zentralen Normen im SGB II (…). Der Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregelungen wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Grundsatzes von Fördern und Fordern. (…) Ein Aussetzen der Anwendung des § 31 SGB II kommt daher nicht in Betracht.“ (BMAS an Prof. Helga Spindler, Sanktionsmoratorium, 10.02.2010) Oder, um es mit ihrem Amts-Vorvorgänger Franz Müntefering zu sagen: „Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen.“
„Wir sind überzeugt,“ so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „dass gegen diesen menschenverachtenden Rechts- und Grundrechtsbruch nur noch ein massenhaftes Signal des Volkes hilft – das heißt Widersprüche, Überprüfungsanträge und Eilklagen aller durch § 31 SGB II Grundrechts-Verletzten.“
Weitere Information: Muster-Formular
  • Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
  • Arbeitsgemeinschaft zu den Hartz-Gesetzen in Freiburg (Internet)

2 Kommentare:

  1. “Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 von Anbeginn nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes verstößt”

    Hätte Frau Brigitte Vallenthin bei unserem letzten Telefonat aufgepasst und verstanden, was es mit dem “Zitiergebot” auf sich hat, dann hätte sie verstanden, dass nicht der § 31 SGB II gegen das Zitiergebot verstößt, sondern das ganze SGB II (eigentlich alle SGBs), weshalb es schon im Laufe der letzten Verfassungsbeschwerde zum Thema Hartz-IV deklaratorisch für ungültig erklärt hätte werden müssen, mit der Folge eines neuen Gesetzgebungsverfahrens. Aber solange sich keiner wirklich mit dem Zitiergebot und seinen Folgen auseinandersetzt, wird es eine stumpfe Waffe sein und seiner eigentlichen Aufgabe als “Fessel des Gesetzgebers” nicht nachkommen können.

    Mehr zum Zitiergebot: http://zitiergebot.org

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  2. "Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt..."

    mehr muss man zu diesem Blog auch nciht mehr sagen, oder ?

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