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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 14. Januar 2011

Das Chaos ist immer und überall...

„Leiharbeiter” bei der Polizei

14. Januar 2011 | Themenbereich: Aktuell, Niedersachsen | Drucken Die von Innenminister Schünemann angekündigte Optimierung der Wasserschutzpolizei entlarvt sich als politische Sprechblase. Statt Stärkung der Küstenregion durch eigene Beamte, ist Niedersachsen auf Bremer Unterstützung angewiesen. Stellv. GdP Vorsitzender Dietmar Schilff: „Wir haben auf die fatale politische Fehlentwicklung für die WSP Niedersachsen ständig hingewiesen. Speziell ausgebildete Beamte der WSP werden zukünftig in Niedersachsen Mangelware!”
Die von Innenminister Schünemann initiierte “Optimierung” der niedersächsischen Wasserschutzpolizei (WSP) zeigt erste negative Konsequenzen. Statt Stärkung der Küstenregion durch eigene Beamte müssen Bremer Landesbeamte aushelfen, die Aufgaben im Küstenmeer und auf der Außenweser wahrzunehmen, die bisher von den Beamten der Niedersächsischen Wasserschutzpolizei wahrgenommen wurden. Der Bremer Senat hat am Dienstag ein Konzept für die Neuordnung der bremischen Wasserschutzpolizei vorgelegt. Danach sollen bremische Beamte künftig ein Drittel des Monats auf niedersächsischen Booten die niedersächsischen Aufgaben auf niedersächsischem Gebiet wahrnehmen und dabei niedersächsisches Polizeirecht ausüben.

Mehr erfahren:

http://www.cop2cop.de/2011/01/14/%E2%80%9Eleiharbeiter-bei-der-polizei/

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