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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 14. Januar 2011

Also letztendlich will der Staat von sich selbst wissen, wie er es mit dem Extremismus hält.



http://heut-schon-gedacht.blogspot.com/2011/01/schroder-heit-sie.html

Schröder heißt sie ...

... und ist dumm wie ein Brot. So etwas kann Ministerin in diesem Lande werden. Ich habe ja schon sehr viele Stilblüten von ihr erlebt, auch, wie sie hilfesuchend nach Stichwortgebern - das war ihr Mann - suchte, weil sie die einfachsten Zusammenhänge einfach nicht raffte und die außerdem nicht in verständliche deutsche Sätze fassen konnte.

Jetzt ist sie auf den vorläufigen Höhepunkt ihrer Unfähigkeit angelangt. Ich sage bewusst vorläufig, ich glaube, das Ende ihrer geistigen Irrfahrt haben wir noch lange, lange nicht erreicht.

Ich habe hier ja schon mal vom weltoffenen Sachsen geschrieben. Nun verlangt die Ministerin Schröder doch allen Ernstes, dass nun auch Kommunen, wenn sie Fördermittel haben möchten, eine Antiextremismuserklärung abgeben. 

KOMMUNEN!!!!

Also letztendlich will der Staat von sich selbst wissen, wie er es mit dem Extremismus hält.

schenkelklopf ... kreisch ... mit den Füßen auf den Boden trampeln ... Hände auf den Schoß klatschen ... sich biegen vor Lachen ...  und erstaunt fragen, kann man eigentlich wirklich soooo blöd sein?

Das ist nun unsere Regierung!  
 
 

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