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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 14. Januar 2011

...zu Tode vergewaltigt...

Unsere sogenannte Freiheit wird am Hindukusch auf eine Weise verteidigt, die einen fühlenden Menschen, der nicht verroht ist, in tiefe Trauer stürzt.

http://nocheinparteibuch.wordpress.com/2011/01/13/us-soldaten-sollen-in-afghanistan-ein-madchen-zu-tode-vergewaltigt-haben/


Press TV berichtete am heutigen Donnerstag unter Berufung auf Iran Newspaper on Network, dass amerikanische Besatzungssoldaten in der westafghanischen Provinz Farah Mädchen und Frauen in eine US-Basis verschleppt und dort mehrfach vergewaltigt haben. Eines der Mädchen starb einem medizinischen Bericht zufolge an Genitalverletzungen, die durch die Vergewaltigung hervorgerufen wurden.
Bisher ist nicht bekannt, dass die US-Armee Maßnahmen ergriffen hat, um die Vorwürfe zu untersuchen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dieser Fall wäre nicht der erste Fall, in dem US-Besatzer Kinder in Afghanistan zur Befriedigung ihrer sexuellen Gelüste missbrauchen. Mitarbeiter der US-Söldnerfirma DyCorp in Nordafghanistan hatten dort schon früher Dienstleistungen eines Kinderprostitutionsservice in Anspruch genommen. Dies wurde zwar zur Tatzeit erfolgreich geheimgehalten, ist jedoch durch eine geleakte Depesche des US-Außenministeriums Ende letzten Jahres öffentlich geworden.
Auch dass US-Besatzungssoldaten in der Vergangenheit bereits Menschen zu ihrer eigenen Belustigung tödlich gequält haben, ist inzwischen bestens bekannt. Im Irak hatten US-Soldaten zahlreiche Gefangene im Gefängnis Abu Ghraib zur Erlangung von sexuellen Lustgewinnen sadistisch zu Tode gefoltert und in Afghanistan haben US-Soldaten in der Vergangenheit bereits Menschen ermordet, um abgeschnittene Körperteile von ihnen als Trophäen zu sammeln.
Westliche Medien haben über die neuen Vorwürfe offenbar eine Nachrichtensperre verhängt, um die Unterstützung der Bevölkerung westlichen Ländern für den Krieg gegen Afghanistan nicht noch weiter sinken zu lassen. Kein westliches Medium hat über diese Vorwürfe bisher berichtet.

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