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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 16. Dezember 2010

Julian Assange ist frei



WikiLeaks-Chef

Assange feiert seine Haftentlassung

Julian Assange ist wieder in Freiheit - mit Einschränkungen. Der WikiLeaks-Gründer erklärte nach seiner Haftentlassung, er werde dafür kämpfen, seine Unschuld zu beweisen und seine Arbeit fortsetzen zu können: "Es ist großartig, wieder die frische Luft Londons zu atmen."
Hamburg/London - Für seine Fans war es ein großer Moment - und für ihn auch: WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist am Donnerstagabend aus der Haft entlassen worden. Bei einer kurzen Rede zeigte sich Assange guter Dinge und dankte seinen Anwälten und Anhängern. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof in London einen Berufungsantrag zurückgewiesen, wonach bei einer Freilassung Assanges Fluchtgefahr bestehe. Am Dienstag hatte ein Gericht angeordnet, den Australier gegen eine Kaution von 200.000 Pfund (236.000 Euro) auf freien Fuß zu setzen.

Weiter lesen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,735164,00.html

 

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