hib - heute im bundestag
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi, 1. Dezember 2010 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr
- Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Hebammenversorgung
- Bundeswehr-Mandate in Somalia, im Mittelmeer und in Bosnien-Herzegowina verlängert
- Bundesrat kritisiert Regierungs-Gesetzentwurf zu Hartz IV
- Linksfraktion fordert Einsetzung einer Wachstumskommission
- Bundesregierung will Grauen Kapitalmarkt stärker regulieren
- Bundesregierung bemüht um konsularische Betreuung von Ismail Abdi
- Sexuelle Orientierung bei Blutspendeauswahlkriterien nicht mehr maßgeblich
1. Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Hebammenversorgung
Berlin: (hib/MPI/KT) Die Fraktion Die Linke ist mit einem Vorstoß gescheitert, die finanzielle Vergütung der Hebammenhilfe zu verbessern. Im Gesundheitsausschuss stimmten am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen einen Antrag der Linksfraktion (17/2128), der vorsieht, den Anspruch auf Art und Umfang der Hebammenhilfe gesetzlich festzulegen und die Vergütung auf dieser Grundlage neu zu bemessen. Für den Antrag votierten die Antragsteller, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linke begründete ihre Initiative damit, dass die finanzielle Situation der freien Hebammen ”dramatisch“ sei. Zu geringe Entgelte für Hebammenleistungen und gestiegene Haftpflichtprämien zwängen immer mehr Hebammen, ihren Beruf aufzugeben.
Auch ein Antrag der Grünen (17/1587) wurde bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung von SPD und Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Grünen setzen sich darin dafür ein, systematisch Daten zu Arbeitsbedingungen, Tätigkeitsschwerpunkten und Einkommenssituation von Hebammen zu erheben. Bislang fehlten solche Informationen, weshalb nicht zu bewerten sei, ob Berichte zuträfen, nach denen wegen hoher Haftpflichtbeiträge und niedriger Honorare immer weniger Hebammen bereit seien, Geburten zu betreuen.
Alle Fraktionen hoben im Ausschuss hervor, das Anliegen der Hebammen nach einer angemessenen Vergütung ihrer Leistungen zu unterstützen. Union und FDP wiesen jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Anträge inzwischen ”überholt“ seien. In Gesprächen der Bundesregierung mit den Hebammen sei bereits vereinbart worden, dass ein Gutachten beauftragt wird, das unter anderem die Kostenentwicklung bei den freien Hebammen untersuchen soll. Die Bundesregierung fügte hinzu, dass derzeit die Rahmenbedingungen beraten würden, welche Fragen darüber hinaus in dem Gutachten erörtert werden sollen. Die Regierung betonte zudem, dass es zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hebammenverband eine Verhandlungslösung zur Entwicklung der Honorare gebe.
Die Union kritisierte unter anderem die Linken-Forderung, die Bundesregierung solle einen Gipfel mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einberufen, der ”kurzfristig eine deutliche Erhöhung der Vergütung der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger festlegt“. Wenn Die Linke ein bestimmtes Ergebnis wünsche, müsse sie dies als Antrag einbringen, betonte die CDU/CSU. Es sei aber merkwürdig, einem einzuberufenden Gipfel das zu erzielende Ergebnis vorzuschreiben.
Die SPD regte an, in das geplante Gutachten auch die Frage der Versorgungsqualität aufzunehmen. Zugleich machten die Sozialdemokraten deutlich, dass das Wahlrecht der Frauen, wie und von wem sie sich vor, bei und nach der Geburt betreuen lassen wollten, nicht gerüttelt werden dürfe.
Auch ein Antrag der Grünen (17/1587) wurde bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung von SPD und Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Grünen setzen sich darin dafür ein, systematisch Daten zu Arbeitsbedingungen, Tätigkeitsschwerpunkten und Einkommenssituation von Hebammen zu erheben. Bislang fehlten solche Informationen, weshalb nicht zu bewerten sei, ob Berichte zuträfen, nach denen wegen hoher Haftpflichtbeiträge und niedriger Honorare immer weniger Hebammen bereit seien, Geburten zu betreuen.
Alle Fraktionen hoben im Ausschuss hervor, das Anliegen der Hebammen nach einer angemessenen Vergütung ihrer Leistungen zu unterstützen. Union und FDP wiesen jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Anträge inzwischen ”überholt“ seien. In Gesprächen der Bundesregierung mit den Hebammen sei bereits vereinbart worden, dass ein Gutachten beauftragt wird, das unter anderem die Kostenentwicklung bei den freien Hebammen untersuchen soll. Die Bundesregierung fügte hinzu, dass derzeit die Rahmenbedingungen beraten würden, welche Fragen darüber hinaus in dem Gutachten erörtert werden sollen. Die Regierung betonte zudem, dass es zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hebammenverband eine Verhandlungslösung zur Entwicklung der Honorare gebe.
Die Union kritisierte unter anderem die Linken-Forderung, die Bundesregierung solle einen Gipfel mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einberufen, der ”kurzfristig eine deutliche Erhöhung der Vergütung der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger festlegt“. Wenn Die Linke ein bestimmtes Ergebnis wünsche, müsse sie dies als Antrag einbringen, betonte die CDU/CSU. Es sei aber merkwürdig, einem einzuberufenden Gipfel das zu erzielende Ergebnis vorzuschreiben.
Die SPD regte an, in das geplante Gutachten auch die Frage der Versorgungsqualität aufzunehmen. Zugleich machten die Sozialdemokraten deutlich, dass das Wahlrecht der Frauen, wie und von wem sie sich vor, bei und nach der Geburt betreuen lassen wollten, nicht gerüttelt werden dürfe.
2. Bundeswehr-Mandate in Somalia, im Mittelmeer und in Bosnien-Herzegowina verlängert
Berlin: (hib/BOB/KT) Der Auswärtige Ausschuss hat am Mittwochmittag mit Mehrheit drei Bundeswehr-Missionen zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias, zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien-Herzegowina und zur Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA gebilligt. Die Bundesregierung hatte dazu jeweils einen Antrag (17/3690, 17/3991, 17/3692) vorgelegt.
Für die EU-geführte Operation ”Atalanta“ sollen nach dem Willen des Ausschusses bis zu 1.400 deutsche Soldaten eingesetzt werden dürfen – solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt. Ein entsprechender Beschluss kam mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Linksfraktion und eine Stimme der Grünen votierten dagegen. Die Piraten sollten abgeschreckt und bekämpft werden, heißt es in der Initiative. Dabei solle zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderem solle die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen helfen. Insgesamt solle die Mission vorerst bis 18. Dezember 2011 dauern. An Kosten würden rund 50 Millionen veranschlagt.
Zur Abwehr terroristischer Angriffe im Rahmen der Nato-Operation ”Active Endeavour“ im Mittelmeer sollen bis zu 700 Soldaten eingesetzt werden dürfen, beschloss der Ausschuss ferner. CDU/CSU und FDP stimmten für den Antrag; die parlamentarische Opposition dagegen. Das Mandat endet Regierungsangaben zufolge Silvester 2011. Die Mission werde rund 4 Millionen Euro kosten. Die fortbestehende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und die dagegen gerichteten eindämmenden Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft erforderten unverändert die Bereitstellung entsprechender militärischer Fähigkeiten mit Zustimmung des Bundestages, heißt es in der Begründung des Antrages.
Schließlich sollen in Bosnien-Herzegowina bis zu 900 Soldaten eingesetzt werden dürfen, um den Friedensprozess in dem Land zu stabilisieren. Vier der fünf Fraktionen im Ausschuss waren dafür; nur die Linksfraktion stimmte dagegen. Es gab eine Enthaltung aus den Reihen der Grünen. Zur Begründung hieß es, die militärische Sicherheitslage dort könne derzeit als ”grundsätzlich stabil“ beurteilt werden. Das Ziel der EU-geführten militärischen Operation ”Althea“ bleibe es, die bosnisch-herzegowinischen Behörden bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds im Land zu unterstützen. Insgesamt sollten die Kosten für diese Mission rund 7,7 Million Euro betragen.
Für die EU-geführte Operation ”Atalanta“ sollen nach dem Willen des Ausschusses bis zu 1.400 deutsche Soldaten eingesetzt werden dürfen – solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt. Ein entsprechender Beschluss kam mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Linksfraktion und eine Stimme der Grünen votierten dagegen. Die Piraten sollten abgeschreckt und bekämpft werden, heißt es in der Initiative. Dabei solle zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderem solle die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen helfen. Insgesamt solle die Mission vorerst bis 18. Dezember 2011 dauern. An Kosten würden rund 50 Millionen veranschlagt.
Zur Abwehr terroristischer Angriffe im Rahmen der Nato-Operation ”Active Endeavour“ im Mittelmeer sollen bis zu 700 Soldaten eingesetzt werden dürfen, beschloss der Ausschuss ferner. CDU/CSU und FDP stimmten für den Antrag; die parlamentarische Opposition dagegen. Das Mandat endet Regierungsangaben zufolge Silvester 2011. Die Mission werde rund 4 Millionen Euro kosten. Die fortbestehende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und die dagegen gerichteten eindämmenden Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft erforderten unverändert die Bereitstellung entsprechender militärischer Fähigkeiten mit Zustimmung des Bundestages, heißt es in der Begründung des Antrages.
Schließlich sollen in Bosnien-Herzegowina bis zu 900 Soldaten eingesetzt werden dürfen, um den Friedensprozess in dem Land zu stabilisieren. Vier der fünf Fraktionen im Ausschuss waren dafür; nur die Linksfraktion stimmte dagegen. Es gab eine Enthaltung aus den Reihen der Grünen. Zur Begründung hieß es, die militärische Sicherheitslage dort könne derzeit als ”grundsätzlich stabil“ beurteilt werden. Das Ziel der EU-geführten militärischen Operation ”Althea“ bleibe es, die bosnisch-herzegowinischen Behörden bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds im Land zu unterstützen. Insgesamt sollten die Kosten für diese Mission rund 7,7 Million Euro betragen.
3. Bundesrat kritisiert Regierungs-Gesetzentwurf zu Hartz IV
Berlin: (hib/ELA/KT) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf (17/3958) zu den Hartz-IV-Regelsätzen und zum Bildungspaket für Kinder in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf, der heute in erster Lesung ohne Debatte behandelt und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll, ist gleich lautend mit dem Text des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (17/3404), der am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung abschließend vom Plenum beraten wird.
Nach dem Gesetzentwurf soll vom 1. Januar an der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um fünf Euro auf 364 Euro im Monat steigen, die Kinderregelsätze bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sollen vom 1. Januar 2011 an zusätzlich gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Der Bundesrat äußert sich in seiner Stellungnahme in mehreren Punkten kritisch zu dem Entwurf. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege weist der Bundesrat darauf hin, dass der eingestellte Betrag für bedürftige Frauen nach Vollendung des 20. Lebensjahres ”nicht ausreichend ist, um die Finanzierung von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln“ zu finanzieren. Der Bundesrat fordert eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme dieser Kosten, ”um bereits im Vorfeld vermeidbaren Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken“.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung der Erbringung von Bildungs- und Teilhabeleistungen als neue Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ”erhebliche Verwaltungskraft binden wird“. Mit dieser Ausgabenverschiebung gehe keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Gesamtverwaltungskosten in dem Bereich einher, kritisiert der Bundesrat und fordert daher, der Aufgabenverschiebung durch eine gleichzeitige Anpassung der Verwaltungskostenanteile Rechnung zu tragen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass das Verwaltungskostenbudget ”im erforderlichen Umfang erhöht“ werden muss.
Zudem sieht der Bundesrat durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu Sozialleistungen anderer Träger ”nicht unerhebliche Mehrkosten“ bei den Kommunen. Der Gesetzentwurf weise ”keinerlei Mechanismus zum Ausgleich der Kostenverschiebungen“ vor, heißt es weiter.
Dass die Bildungsteilhabe von Kindern, insbesondere von Kindern aus sozial benachteiligten Familien verbessert werden müsse, betont auch der Bundesrat. Der Anspruch der Kinder auf Bildungsteilhabe könne ”am wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur erfüllt werden“, heißt es weiter. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ”die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihr Angebot insbesondere in den zentralen Bereichen Schulsozialarbeit und Mittagessen an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen auszuweiten“.
Nach dem Gesetzentwurf soll vom 1. Januar an der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um fünf Euro auf 364 Euro im Monat steigen, die Kinderregelsätze bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sollen vom 1. Januar 2011 an zusätzlich gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden.
Der Bundesrat äußert sich in seiner Stellungnahme in mehreren Punkten kritisch zu dem Entwurf. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege weist der Bundesrat darauf hin, dass der eingestellte Betrag für bedürftige Frauen nach Vollendung des 20. Lebensjahres ”nicht ausreichend ist, um die Finanzierung von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln“ zu finanzieren. Der Bundesrat fordert eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme dieser Kosten, ”um bereits im Vorfeld vermeidbaren Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken“.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung der Erbringung von Bildungs- und Teilhabeleistungen als neue Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ”erhebliche Verwaltungskraft binden wird“. Mit dieser Ausgabenverschiebung gehe keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Gesamtverwaltungskosten in dem Bereich einher, kritisiert der Bundesrat und fordert daher, der Aufgabenverschiebung durch eine gleichzeitige Anpassung der Verwaltungskostenanteile Rechnung zu tragen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass das Verwaltungskostenbudget ”im erforderlichen Umfang erhöht“ werden muss.
Zudem sieht der Bundesrat durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur Erhöhung der Regelleistungen, zum Hinzuverdienst und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu Sozialleistungen anderer Träger ”nicht unerhebliche Mehrkosten“ bei den Kommunen. Der Gesetzentwurf weise ”keinerlei Mechanismus zum Ausgleich der Kostenverschiebungen“ vor, heißt es weiter.
Dass die Bildungsteilhabe von Kindern, insbesondere von Kindern aus sozial benachteiligten Familien verbessert werden müsse, betont auch der Bundesrat. Der Anspruch der Kinder auf Bildungsteilhabe könne ”am wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur erfüllt werden“, heißt es weiter. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ”die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihr Angebot insbesondere in den zentralen Bereichen Schulsozialarbeit und Mittagessen an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen auszuweiten“.
4. Linksfraktion fordert Einsetzung einer Wachstumskommission
Berlin: (hib/HLE/KT) Die Linksfraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission ”Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt“. In einem von der Fraktion eingebrachten Antrag (17/3990) heißt es, zukunftsfähige Politik brauche ein neues Verständnis von gesellschaftlichem Wohlstand, individuellem Wohlergehen und nachhaltiger Entwicklung. ”Angesichts der großen Herausforderungen Klimawandel, Ausbeutung der Natur, demographischer Wandel und soziale Spaltung der Gesellschaft ist eine neue Debatte über die Grenzen quantitativen Wachstums notwendig, gepaart mit der Entwicklung eines positiven Leitbildes für ein besseres Leben und einem ökologisch und sozial nachhaltigem Wohlstand“, schreibt die Fraktion. Die aktuelle Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise stelle ein Wachstum in Frage, ”das durch Spekulation befeuert wird, um dann wie ein Kartenhaus in sich zusammenzufallen“.
Die Kommission sollte nach Ansicht der Linksfraktion einen ganzheitlichen Wohlstands- und Fortschrittindikator entwickeln. Außerdem müssten volkswirtschaftliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und das Wachstum des Verbrauchs an Ressourcen entkoppelt werden. Weitere Arbeitsaufträge für die Kommission sind unter anderem die Entwicklung konkreter politischer Handlungsempfehlungen für ein ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiges Wirtschaften.
Laut Antrag sollen der Kommission 17 Bundestagsabgeordnete und 17 Sachverständige angehören. Davon stellt die CDU/CSU 6 und die SPD-Fraktion 4. Die FDP-Fraktion entsendet drei Mitglieder, während der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen je 2 Mitglieder zustehen. Die Kommission soll kurzfristig mit der Arbeit beginnen und dem Bundestag noch vor Ablauf der Legislaturperiode über ihre Arbeit berichten. Der Bericht solle der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, fordert die Fraktion.
Vor dem Antrag der Linksfraktion war bereits der Antrag ”Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“ (17/3853) von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht worden. Der Antrag hat ebenfalls die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Ziel.
Die Kommission sollte nach Ansicht der Linksfraktion einen ganzheitlichen Wohlstands- und Fortschrittindikator entwickeln. Außerdem müssten volkswirtschaftliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und das Wachstum des Verbrauchs an Ressourcen entkoppelt werden. Weitere Arbeitsaufträge für die Kommission sind unter anderem die Entwicklung konkreter politischer Handlungsempfehlungen für ein ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiges Wirtschaften.
Laut Antrag sollen der Kommission 17 Bundestagsabgeordnete und 17 Sachverständige angehören. Davon stellt die CDU/CSU 6 und die SPD-Fraktion 4. Die FDP-Fraktion entsendet drei Mitglieder, während der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen je 2 Mitglieder zustehen. Die Kommission soll kurzfristig mit der Arbeit beginnen und dem Bundestag noch vor Ablauf der Legislaturperiode über ihre Arbeit berichten. Der Bericht solle der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, fordert die Fraktion.
Vor dem Antrag der Linksfraktion war bereits der Antrag ”Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“ (17/3853) von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht worden. Der Antrag hat ebenfalls die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Ziel.
5. Bundesregierung will Grauen Kapitalmarkt stärker regulieren
Berlin: (hib/HLE/KT) Die Bundesregierung ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass im Bereich des Grauen Kapitalmarktes weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Dies teilt sie in ihrer als Unterrichtung (17/3803) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (17/3628) mit. Es sei unter anderem geplant, Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu definieren, die materiellen Anforderungen an Vermögensanlagen zu verschärfen und das Prospekthaftungsrecht zu novellieren. Den meisten anderen Anregungen des Bundesrates vermag sich die Bundesregierung jedoch nicht anzuschließen.
6. Bundesregierung bemüht um konsularische Betreuung von Ismail Abdi
Berlin: (hib/JOH/KT) Das Auswärtige Amt bemüht sich durch Kontakte mit den zuständigen syrischen Stellen mit Nachdruck um die konsularische Betreuung des deutsche Staatsbürgers und Menschenrechtsaktivisten Ismail Abdi, der seit dem 23. August 2010 in Syrien inhaftiert ist. Die Bundesregierung stehe zudem in Kontakt mit Abdis Familie und sondiere weitere Möglichkeiten der Unterstützung, schreibt sie in ihrer Antwort (17/3811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3591). Darüber hinaus könne sie jedoch nicht alle verfügbaren Informationen zu diesem Fall veröffentlichen, teilt sie den Fragestellern mit. Sie habe aber einen ergänzenden, als ”Verschlusssache-Vertraulich“ eingestuften Sachstand gesondert an die Geheimschutzstelle des Bundestages gesandt.
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage nach dem Verbleib Abdis und der konsularischen Hilfe durch die deutsche Botschaft gefragt und darauf hingewiesen, dass die syrische Regierung Misshandlung und Folter gegenüber politischen Gefangenen nicht scheue. Zudem hatte sie betont, dass der gesundheitliche Zustand Abdis nicht stabil sei. Er leide unter starkem Asthma, Migräne und Magenproblemen und führe die entsprechenden Medikamente nicht mit sich. Darüber hinaus hatte die Fraktion das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen kritisiert, da Syrien wichtige Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert habe beziehungsweise in der Praxis nicht einhalte.
Die Bundesregierung schreibt, Abdi erhalte die nötigen Medikamente. Sie weist aber auch darauf hin, dass Abdi auch über die syrische Staatsangehörigkeit verfügt. Daher würden ihn die Behörden als eigenen Staatsangehörigen betrachten. Eine völkerrechtliche Verpflichtung Syriens, konsularische Hilfe und Betreuung durch die deutsche Botschaft zuzulassen, bestehe damit nicht. Das Auswärtige Amt habe aber mehrfach und hochrangig um eine offizielle Information über die Gründe der Inhaftierung gebeten.
Zum Rückübernahmeabkommen schreibt die Regierung, die Gesamtumstände im Fall Ismail Abdi seien nicht vergleichbar mit denen der Personen, die auf Grundlage des Abkommens nach Syrien rückgeführt würden. So würde vor einer Rückführung im Rahmen des Ausländer- beziehungsweise Asylrechts geprüft, ob dem Betroffenen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Ausländern, die im Herkunftsland politische Verfolgung, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder Folter fürchten müssen, erhielten in Deutschland Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz.
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage nach dem Verbleib Abdis und der konsularischen Hilfe durch die deutsche Botschaft gefragt und darauf hingewiesen, dass die syrische Regierung Misshandlung und Folter gegenüber politischen Gefangenen nicht scheue. Zudem hatte sie betont, dass der gesundheitliche Zustand Abdis nicht stabil sei. Er leide unter starkem Asthma, Migräne und Magenproblemen und führe die entsprechenden Medikamente nicht mit sich. Darüber hinaus hatte die Fraktion das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen kritisiert, da Syrien wichtige Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert habe beziehungsweise in der Praxis nicht einhalte.
Die Bundesregierung schreibt, Abdi erhalte die nötigen Medikamente. Sie weist aber auch darauf hin, dass Abdi auch über die syrische Staatsangehörigkeit verfügt. Daher würden ihn die Behörden als eigenen Staatsangehörigen betrachten. Eine völkerrechtliche Verpflichtung Syriens, konsularische Hilfe und Betreuung durch die deutsche Botschaft zuzulassen, bestehe damit nicht. Das Auswärtige Amt habe aber mehrfach und hochrangig um eine offizielle Information über die Gründe der Inhaftierung gebeten.
Zum Rückübernahmeabkommen schreibt die Regierung, die Gesamtumstände im Fall Ismail Abdi seien nicht vergleichbar mit denen der Personen, die auf Grundlage des Abkommens nach Syrien rückgeführt würden. So würde vor einer Rückführung im Rahmen des Ausländer- beziehungsweise Asylrechts geprüft, ob dem Betroffenen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Ausländern, die im Herkunftsland politische Verfolgung, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder Folter fürchten müssen, erhielten in Deutschland Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz.
7. Sexuelle Orientierung bei Blutspendeauswahlkriterien nicht mehr maßgeblich
Berlin: (hib/MPI/KT) Homosexualität bei Männern ist laut Bundesregierung nicht mehr als Ausschlusskriterium in den für die Blutspenderauswahl maßgeblichen Richtlinien der Bundesärztekammer genannt. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort (17/3568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3165), seit dem 10. Juli gelte eine entsprechende Neufassung der so genannten Hämotherapierichtlinien. Die Blutspenderauswahlkriterien seien darin risikobezogen gefasst. ”Die sexuelle Orientierung ist hierbei nicht maßgeblich, sondern das erhöhte Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten“, heißt es in der Antwort. Soweit in den neuen Richtlinien Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, als eine mögliche Personengruppe benannt werde, bei der dieses erhöhte Übertragungsrisiko gegeben sein kann, basiere die unterschiedliche Behandlung dieser Gruppe im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung auf statistischen Daten, die ein höheres Infektionsrisiko belegten.
Weiter schreibt die Regierung, eine Expertengruppe des am Robert-Koch-Instituts eingerichteten Arbeitskreises Blut erarbeite gegenwärtig Vorschläge für Fragebögen zur Spenderbefragung, die eine ”gezieltere Erfassung des sexuellen Risikoverhaltens ermöglichen“. Diese sollten nach einer erfolgreichen Erprobung für alle Blutspendedienste in Deutschland empfohlen werden. Zurzeit werde der Wortlaut der Fragebögen für potenzielle Blutspender nicht in den Richtlinien vorgegeben, sondern von den privatrechtlich organisierten Blutspendediensten formuliert.
Weiter schreibt die Regierung, eine Expertengruppe des am Robert-Koch-Instituts eingerichteten Arbeitskreises Blut erarbeite gegenwärtig Vorschläge für Fragebögen zur Spenderbefragung, die eine ”gezieltere Erfassung des sexuellen Risikoverhaltens ermöglichen“. Diese sollten nach einer erfolgreichen Erprobung für alle Blutspendedienste in Deutschland empfohlen werden. Zurzeit werde der Wortlaut der Fragebögen für potenzielle Blutspender nicht in den Richtlinien vorgegeben, sondern von den privatrechtlich organisierten Blutspendediensten formuliert.
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Redaktionsmitglieder: Hans-Jürgen Leersch (verantwortlich)
Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra,
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