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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Montag, 27. Dezember 2010

Warten und warten - auf Mindestlohn...

http://www.cop2cop.de/2010/12/27/170000-warten-auf-mindestlohn-2011/


170.000 warten auf Mindestlohn 2011! 

„Sie tragen durch ihre Präsenz zum Schutz und Sicherheit von Menschen und Gebäuden bei. Gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten der Sicherheitsbehörden teilen sie das Schicksal, nur eingeschränkt mit ihren Familien Weihnachten feiern zu können. Daher spreche ich diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Angehörigen meinen besonderen Dank für ihre Leistungsbereitschaft an den letzten Tagen im Jahr aus”, so Waschulewski.
Angesichts steigender Bedeutung privater Sicherheits-dienstleister für die nationale Sicherheitsarchitektur unterstreicht Waschulewski erneut die Bedeutung eines Mindestlohn-Tarifvertrages für private Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland. “Es ist mir schleierhaft, warum wir immer noch auf eine Rechtsverordnung auf Allgemeinverbindlicherklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales warten müssen. Immerhin haben wir im April dieses Jahres mit ver.di einen Tarifvertrag abgeschlossen und den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Wir hoffen, dass wir Ende Januar 2011 eine positive Entscheidung aus Politik und aus der Tarifkommission des Bundesarbeitsministerium erhalten”, so Waschulewski über den mittlerweile vier Jahre andauernden Prozess einen Mindestlohn-Tarifvertrag für private Sicherheitsdienstleistungen zu erwirken.
Die Situation wird langsam ernst. Ab Mai 2011 kommt es zur vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. „Die Rechtsverordnung ist das letzte fehlende Glied, um das Erfüllungsortprinzip durchzusetzen. Da Sicherheitsdienstleistungen bereits seit 2009 unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen, fehlt nur noch dieser Schritt, um inländische und Anbieter aus dem europäischen Ausland an geltende Arbeitsmarktbedingungen und Tariflöhne am Erfüllungsort zu binden. Wir fordern daher die Entscheider auf, sich zügig für einen branchenspezifischen Mindestlohn auszusprechen”, so Waschulewski abschließend. Immerhin warte die gesamte Branche mit insgesamt 170.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit vielen Jahren auf eine positive Entscheidung.
Auch in diesem Jahr sichern während der Weihnachtstage und dem Jahreswechsel zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste - oftmals unbemerkt von der Öffentlichkeit - öffentliche und private Gebäude, den öffentlichen Personennahverkehr oder sind als Luftsicherheitsassistenten an Flughäfen in der Personen- und Gepäckkontrolle im Einsatz und schützen militärische Liegenschaften sowie kerntechnischen Anlagen. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS), Wolfgang Waschulewski, dankte den 170.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Einsatz im vergangenen Jahr.

 

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