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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 14. Dezember 2010

Update teure Freiheit: Assange noch mindestens zwei Tage in Haft

Update: Assange bleibt weiter in Untersuchungshaft

Nachdem die schwedische Staatsanwaltschaft doch noch Einspruch erhoben hat, muss Assange mindestens noch zwei Tage in Haft bleiben

Wie von vielen erwartet, wird Assange die Zeit bis zur endgültigen Klärung, ob er an Schweden wegen des Vorwurfs von Sexualvergehen ausgeliefert wird, auf halbwegs freiem Fuß verbringen können. Die Kautionssumme, die er hinterlegen muss bzw. die andere für ihn hinterlegt haben, beträgt immerhin stattliche 240.000 Pfund (mehr als 282.000 Euro). 150.000 Pfund sollen alleine von Sarah Saunders, einer Freundin von Assange, kommen. Zahlreiche prominente Kulturschaffende hatten bereits angeboten, Kaution zu leisten.
Dazu kommt eine Ausgangssperre zwischen 10 Uhr und 14 Uhr sowie zwischen 22-2 Uhr. Und Assange muss seinen Pass abgeben und sich täglich um 18 Uhr bei der Polizei melden. Zudem verpflichtete der Richter ihn, eine Fußfessel anzulegen, wie dieser selbst vorgeschlagen hatte, um nur aus dem Gefängnis herauszukommen, wo er in Einzelhaft saß.
Noch allerdings ist nicht endgültig entschieden, ob er tatsächlich freikommen wird, berichtet der Guardian. Die schwedische Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Nach Beobachtern ist dadurch zweifelhaft, ob er heute noch entlassen wird. Der nächste Gerichtstermin ist für den 11. Januar anberaumt worden.

Den ganzen Artikel lesen:


http://www.heise.de/tp/blogs/6/148936

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