Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 4. Dezember 2010

Die Attrappe



Hartz IV im Bundestag Viele Schleifen, viel Papier - aber wenig Inhalt

04.12.2010, 15:00 2010-12-04 15:00:00

Ein Kommentar von Heribert Prantl
 
Das Hartz-IV-Gesetz ist fast eine Attrappe. Wer zuerst das fundamentale Karlsruher Urteil und dann das mickrige Gesetz liest, könnte Depressionen kriegen.
Ministerin von der Leyen und die Bundesregierung nehmen das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau - allerdings nur bei einer einzigen, einer allereinzigen Frage: beim Datum. Sie wollen auf Teufel komm raus die Frist einhalten, die das höchste Gericht gesetzt hat: 1. Januar 2011.

Mehr erfahren:

http://sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-im-bundestag-viele-schleifen-viel-papier-aber-wenig-inhalt-1.1031906

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen