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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 26. Dezember 2010

Die wahren Schmarotzer spielen sich auf

5.-- Euro sind genug... - sagt Frau von der Leyen.

Fünf-Euro-Erhöhung

Von der Leyen sperrt sich gegen Hartz-IV-Poker mit SPD

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lehnt eine Anhebung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose über die von der Regierung geplanten fünf Euro hinaus ab.

http://www.welt.de/aktuell/article11831880/Von-der-Leyen-sperrt-sich-gegen-Hartz-IV-Poker-mit-SPD.html



Den angedachten fünf Euro stellen wir die teuerste Party der schwarz-gelben Koalition gegenüber. "Der Kater kommt spät, aber er kommt: Ein Jahr nachdem die NRW-Landesvertretung den Koalitionsvertrag von CDU,CSU und FDP in Berlin gefeiert hat, folgt nun das Nachspiel: Der NRW-Rechnungshof kritisiert die Kosten - etwa Wein für 6400 Euro.....Die auf 40 Köpfe geschätzte Runde stieß mit 75 Flaschen Wein an. Die haben zusammen 6417,67 Euro gekostet. Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ermittelt: Zu teuer."

http://kinder-alarm.blogspot.com/2010/12/sozialschmarotzer-vs-premiumschmarotzer.html

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